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Unsere Wohneigentümergemeinschaft (WEG) hat den Beschluss gefasst, die herkömmlichen Verdunsterröhren zur Wärme-Verbrauchserfassung durch elektronische Messgeräte zu ersetzen. Zwei Eigentümer verweigerten jedoch diese Installation und verlangen eine Schätzung ihres Verbrauchs zur Jahres-Kostenermittlung. Wie ist hier die Rechtslage? Und: Ist eine Schätzung in einer WEG überhaupt rechtens?

Der Gesetzgeber sieht die Umrüstung auf elektronische Heizkostenverteiler bis zum 31. Dezember 2013 vor. Im vorliegenden Fall wurde die Umstellung mehrheitlich beschlossen, dieser Beschluss muss durch den Verwalter umgesetzt werden, das heißt, im Zweifel muss der Verwalter die Eigentümer, die eine Montage verweigern, auf Duldung der Montage verklagen.

In unserer WEG steht erneut die Frage einer Umlage zur Isolierung und Deckung des Daches an, was jedoch immer wieder abgelehnt wird. Seit zwei, drei Jahren wird für die Maßnahme aber Geld zurückgelegt. Nun meine Fragen: Müssen alle Eigentümer dieser Umlage zustimmen? Und zahlen Eigentümer mit mehreren Wohnungen mehr?

Das Dach und die Dachdämmung sind Gemeinschaftseigentum. Instandhaltungen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, die Kosten sind gemäß des in der Teilungserklärung festgelegten Verteilerschlüssels, i. d. R. Miteigentumsanteile, auf alle Eigentümer zu verteilen.

Experte: Eric Seele, Hausverwalter ( www.gladigau-immobilien.de )

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