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Ich bin Mieter in einer Anlage einer Baugenossenschaft mit einem Innenhof, der seit einiger Zeit mit einer Kette versperrt wird. Einen Schlüssel haben nur die Autobesitzer für den Parkplatz. Als Grund wird angegeben, dass Fremdparken verhindert werden soll, und die Feuerwehr müsse freien Zugang haben. Ebenso sollen Notarzt und Feuerwehr einen Schlüssel bekommen haben. Nun können aber Taxen für ältere Bewohner nicht vorfahren, zudem hatte ein Notarzt in einem Fall keinen Schlüssel. Ist diese Kette rechtens? In meinem Mietvertrag wird vom Absperren des Hofes nichts erwähnt.

Die Hamburgische Bauordnung enthält in § 5 Anforderungen, wie die Zufahrten für Rettungs- und Löschfahrzeuge angelegt sein müssen. Für Ihre Wohnanlage kommt es darauf an, ob einzelne Bewohner ausschließlich über den von Ihnen beschriebenen Innenhof Zugang zu ihrer Mietwohnung haben. Ist das der Fall, sollten Sie dem Vermieter mitteilen, dass Sie die Kette für rechtsmissbräuchlich halten.

Besteht für jeden Mieter allerdings auch über die vordere Haustür ein Zugang zu seiner Wohnung, kann der Vermieter nach dem Rücksichtnahmegebot die verschiedenen Interessen abwägen, nämlich ob der Innenhof als abgesperrter Parkplatz genutzt werden kann oder eine Zufahrt für Taxen etc. ermöglicht werden muss. In jedem Fall sollten Sie den Vermieter aber an seine Zusage erinnern, dass Rettungsdienste tatsächlich einen Schlüssel haben müssen.

Experte: Peter Ando Lindemann ( www.rathausmarkt-5.de )

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