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Meine Gasetagenzentralheizung wurde durch den Schornsteinfeger geprüft und der dabei festgestellte Mangel anschließend durch eine Fachfirma behoben. Dies alles wurde auch entsprechend protokolliert. Dennoch erfolgte eine zweite Messung durch den Schornsteinfeger, der sich dabei auf den Gesetzgeber berief. Ich empfinde diese Vorgehensweise als ungeheuerlich, da sie neben den zusätzlichen Kosten auch eine Abwertung des Heizungshandwerks bedeutet. Wie ist die Rechtslage?

Bei der Abgaswegeüberprüfung des jeweiligen Schornsteinfegers handelt es sich um eine sicherheitstechnische Überprüfung. Diese dient dem Schutz von Leib und Leben. Es ist in aller Regel zu erwarten, dass die Mängelbeseitigung durch einen Fachbetrieb auch erfolgreich abgeschlossen wird. Entsprechende Einzelfälle, belegt durch die Nachprüfungen, zeigen allerdings auch ein anderes Ergebnis auf.

Vom Gesetzgeber ist in vielen Branchen ein Vier-Augen-Prinzip vorgesehen. Dieses hat sich bewährt und gewährleistet eine neutrale und unabhängige Begutachtung. Im Kfz-Bereich ist es ebenfalls üblich, dass ein Fahrzeug, obwohl eine Vertragswerkstatt den Mangel beseitigt hat, noch einmal durch einen TÜV-Sachverständigen überprüft werden muss. Das gleiche Schutzziel, nämlich gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden vom Bewohner abzuwenden, hat die Wiederholungsmessung vom Schornsteinfegerhandwerk. Insofern sehen Sie dies bitte nicht als unnötige Geldabschneiderei an. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an die Schornsteinfeger-Innung.

Experte: Michael Neuhäußer, tech. Landesinnungswart, www.schornsteinfeger-hamburg.de

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