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Meine Schwiegermutter wird demnächst in ein Pflegeheim ziehen und deswegen ihre Wohnung aufgeben müssen, die sie seit 1993 bewohnt. Wir möchten diese gern zum 31. Oktober zurückgeben . Der Vermieter verlangt nun, dass wir die Bodenbeläge und Tapeten entfernen. Das kann ich nicht verstehen, da die Wohnung sowieso sanierungsbedürftig ist. Wie ist die Rechtslage: Kann er die Kaution evtl. einbehalten?

Denken Sie zunächst daran, dass Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Termin schriftlich kündigen. Auch wenn im Mietvertrag anderes vereinbart wurde: Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate. Sie kann nur zum Ende des Monats ausgeübt werden und muss spätestens am dritten Werktag vorliegen, damit der betreffende Monat mitzählt. Dass heißt, die Kündigung muss spätestens beim Vermieter am 5. Oktober vorliegen, dann endet das Mietverhältnis zum 31.12.2011. Am besten geben Sie also die von Ihrer Schwiegermutter unterzeichnete Kündigung bis zum 5. Oktober im Beisein eines Zeugen beim Vermieter ab. Ob Ihre Schwiegermutter verpflichtet ist, Bodenbeläge und Tapeten zu entfernen, hängt vom Mietvertrag ab. Gerade bei älteren Verträgen liegen sehr oft unwirksame Regelungen vor, sodass die Wohnung lediglich geräumt und besenrein übergeben werden muss. Selbst verlegte Bodenbeläge müssen stets herausgenommen werden, wenn dies verlangt wird. Eine Verpflichtung, Tapeten von den Wänden abzunehmen, besteht nicht. Wird die Wohnung ordnungsgemäß übergeben, ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution einschließlich der Zinsen auszuzahlen.

Experte: Marielle Eifler ( www.mieterverein-hamburg.de )

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