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Zu unserer Anlage mit sechs Doppelhäusern gehört ein Grundstück, auf dem neun Garagen stehen, die vor langer Zeit auf Kosten der jeweiligen Eigentümer erstellt wurden. Drei weitere Parkplätze sind den übrigen Hauseigentümern fest zugeordnet. Das Grundstück gehört jeder Partei zu 1/12. Jetzt soll der Jägerzaun, der das Garagengrundstück an seiner Schmalseite vom öffentlichen Stichweg trennt, ersetzt werden. Und wir wissen nicht: Müssen wir uns alle an den Kosten beteiligen? Und wie ist die Rechtslage für die auf dem Gemeinschaftsgrundstück stehenden Müllboxen? Auch hier gibt es gewohnheitsmäßig "private" Boxen, die jeweils nur von einer Partei genutzt werden. Gibt es eine Muster-Gemeinschaftsordnung, die wir zur Vorlage nehmen könnten?

Ich gehe davon aus, dass nur das Garagengrundstück Gemeinschaftseigentum aller zwölf Hauseigentümer ist. Auch wenn es hier offenbar die stillschweigende Vereinbarung gibt, dass sich jeder um seine eigene Garage kümmert: Die Kosten für die Erneuerung des Jägerzauns müssen von allen zwölf Eigentümern zu gleichen Teilen getragen werden, unabhängig davon, ob die drei angrenzenden Nutzer davon besonders profitieren. Für die Müllboxen gilt dasselbe entsprechend. Sie können sich eine Gemeinschaftsordnung schaffen, müssen dies aber nicht. Solange das nicht geschieht, gelten die genannten gesetzlichen Bestimmungen.

Mir ist keine Muster-Gemeinschaftsordnung bekannt. Abstimmungen über allgemeine Verwaltungsmaßnahmen können gemeinhin durch Mehrheitsbeschluss erfolgen.

Experte: Hartmut v. Rechenberg ( www.rechenberg-junker.de )

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