Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen

Ich habe mir eine Wohnung in einer Anlage gekauft, die seit circa zehn Jahren besteht. Leider ist der Verwalter äußerst unzugänglich und gibt so wenig Informationen raus wie möglich. So wurde seit meinem Eintritt vor knapp zwei Jahren noch nicht eine Bilanz veröffentlicht, aus der die Wirtschaftslage der WEG erkennbar wird. Auf unsere Anfragen reagiert er nicht. Auch der Beirat hilft wenig. Was können wir tun?

Der Hausverwalter ist zur jährlichen Rechnungslegung verpflichtet. Sie können sogar durch einen Mehrheitsbeschluss eine solche Rechnungslegung verlangen. Die Jahresabrechnung geht über eine Bilanz hinaus. Sie ist nicht nur eine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern hat neben den tatsächlich getätigten Einnahmen und Ausgaben, Kontoständen, Rücklagen und Zinsen zu enthalten. Dieses bezieht sich immer nur auf das laufende Jahr. Allerdings muss die Jahresabrechnung hinsichtlich des Einnahmen- und Ausgabenüberschusses mit der Differenz der Anfangs- und Endbestände des Vorjahres übereinstimmen. Durch diese Angaben wäre die Wirtschaftslage direkt ablesbar. Fordern Sie dieses daher ein oder genehmigen Sie nicht die Abrechnung, wenn diese Anforderungen nicht eingehalten sind. Zur Not können Sie eine außerordentliche Eigentümerversammlung mit der Anzahl von einem Viertel der Miteigentümer fordern. Sofern eine Weigerungshaltung beim Verwalter weiterhin vorhanden ist, müssen Sie an eine Abwahl und Kündigung als schärfstes Mittel denken, spätestens dann wäre Rechtsrat einzuholen.

Experte: Matthias Rose, www.wentzel-dr.de

Antwort auf Erneuerung alter Briefkastenanlage unter www.abendblatt.de/leserfragen

Zusendungen von Fragen an: Wohnen.leben@abendblatt.de