Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen

Wir sind Eigentümer einer Altbauwohnung in einem Mehrparteienhaus. Die Wohneigentümergemeinschaft WEG hatte vor etwa einem Jahr beschlossen, die Fassade des Hauses ab April 2011 zu sanieren. Jeder Miteigentümer hat deshalb im März 2011 einen erheblichen Geldbetrag beim Verwalter eingezahlt. Zur Durchführung wurde ein Architekt beauftragt und ein Sanierungsbeirat mit drei Eigentümern gebildet.

Der Sanierungsbeirat hat nun entschieden, den Baubeginn auf April 2012 zu verschieben, da ein Nachbar den Bauarbeiten angeblich mit Verspätung zugestimmt hat.

Hat die WEG nun Anspruch auf einen Schadenersatz für die Nachteile (zum Beispiel den Zinsverlust) gegenüber dem Sanierungsbeirat? Müsste das eingezahlte Geld nicht umgehend zurückgezahlt werden und für März 2012 dann neu angefordert werden?

Wenn der ursprüngliche Beschluss der Wohnungseigentümer jetzt entsprechend Ihren Wünschen abgeändert werden soll, bedarf es eines neuen Beschlusses der Gemeinschaft, der aber wohl erst nach den Ferien - also ab Ende August - gefasst werden kann.

Es ist davon auszugehen, dass der Sanierungsbeirat auch die Vollmacht hatte, unter den gegebenen Voraussetzungen den Baubeginn zu verschieben. Rückzahlung und Neueinzahlung im nächsten Jahr erscheint schon wirtschaftlich nicht sehr sinnvoll, im Zweifel wird das eingezahlte Geld ohnehin verzinst, wenn auch nur sehr mäßig. Schadenersatzansprüche sind aus diesem Grund gegen den Beirat derzeit nicht ersichtlich.

Experte: Ricarda Breiholdt ( www.breiholdt-voscherau.de )

Zusendungen von Fragen an: Wohnen.leben@abendblatt.de