Fast jeder Vierte kauft Weihnachtsgeschenke online. Wer das Kleingedruckte ignoriert, kann schnell zum Opfer werden.

Hamburg. In der Vorweihnachtszeit nutzen viele Internet-Betrüger die Gutgläubigkeit und Hektik der Menschen aus - beim Geschenkekauf oder der Vorfreude darauf, unerwartete Post von Verwandten oder Bekannten zu bekommen. Mail-Anhänge werden oft ohne groß nachzudenken geöffnet, Weihnachtsangebote überfluten die E-Mail-Fächer. Das Umfeld für Betrüger ist günstig: Derzeit wird so viel im Internet eingekauft wie sonst das ganze Jahr über nicht.

"Wir rechnen mit einem sehr stark erhöhten Aufkommen von Betrugsversuchen vor und in der Weihnachtszeit", sagt Thorsten Urbanski, PR-Manager des Sicherheitsspezialisten G Data. "Dazu gehören neben elektronischen Grußkarten, die dem Empfänger eine Schadsoftware unterschieben, auch sogenannte Abofallen." So werden in massenhaft versendeten E-Mails Webseiten beworben, mit denen sich Heiligabend automatisch Sprachnachrichten an beliebige Telefonnummern verschicken lassen. Ein teurer Spaß, wie ein kritischer Blick ins Kleingedruckte verrät: Fast 100 Euro soll bezahlen, wer das Online-Formular ausgefüllt hat. Da ruft man die Lieben besser persönlich an.

"Es sind im Grunde immer die gleichen Tricks", sagt Urbanski. Doch betrügerische Mails und gefälschte Webseiten kommen noch ausgefeilter daher und seien oft nur auf den zweiten oder dritten Blick zu durchschauen. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass aus solchen unwissentlich geschlossenen "Verträgen" keine Zahlungsverpflichtungen entstehen.

"Wer Geld will, muss nachweisen, dass Sie wissentlich und willentlich einen Vertrag geschlossen haben", heißt es bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Dass irgendjemand (vielleicht gar nicht Sie!) von Ihrem Computer aus irgendein Häkchen gesetzt oder Ihre Daten eingegeben hat - dafür sind Sie nicht verantwortlich." Ein wirksamer Vertrag komme im Internet wie auch sonst im Geschäftsleben nur zustande, "wenn beide Parteien sich einig sind über Preis und Inhalt der Leistung". Genau das sei bei Abofallen nicht so. Die Firmen "erwecken durch die Gestaltung ihres Angebots aber den Eindruck, der Verbraucher melde sich bei einem kostenlosen Service an. Durch klein gedruckte Hinweise kann ein Abonnementvertrag nicht stillschweigend geschlossen werden."

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Forderungen mithilfe von Musterbriefen abwehren (auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de ). Auch wer wegen einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Reagieren muss man laut Verbraucherzentrale erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Dafür muss man mithilfe des dem Mahnbescheid beiliegenden Widerspruchsformulars innerhalb von zwei Wochen offiziell widersprechen.

Darauf, dass sich das Problem irgendwann von selbst erledigt, sollte man aber nicht hoffen. "Wenn man bedenkt, dass in diesem Jahr 18 bis 22 Millionen Menschen ihre Weihnachtseinkäufe online erledigen, ist das schon ein großes Budget, das da zusammenkommt", sagt Sicherheits-Experte Urbanski. Für die weltweit agierenden Täter sei dies ein immenser Anreiz.

Allen elektronischen Weihnachtsgrüßen aus dem Weg zu gehen oder gar nicht mehr online einzukaufen ist aber nicht der richtige Weg. Man verzichtet ja auch nicht auf den Weihnachtsmarkt oder das Kaufhaus, nur weil zu Weihnachten bekanntermaßen mehr Taschendiebe unterwegs sind. Auf Mails von Absendern, die man nicht kennt, oder Rechnungen von Firmen, bei denen man nichts gekauft hat, sollte man grundsätzlich nicht reagieren. "Anhänge an solchen Mails auf keinen Fall öffnen, eingebundene Links nicht anklicken", rät Urbanski. "Derartige E-Mails gehören sofort in den digitalen Papierkorb. Der Einsatz leistungsstarker Virenschutzprogramme mit integrierter Firewall und Spam-Schutz sollte für jeden Internet-Nutzer selbstverständlich sein." Darüber hinaus seien Skepsis und der gesunde Menschenverstand gute Ratgeber.