Berlin. Heizen mit Gas: Für viele bald unbezahlbar. Die Gaspreisbremse soll Entlastung bringen. So viel können Verbraucher tatsächlich sparen.

Viele Verbraucher können sich das Heizen mit Gas kaum noch leisten. Mit einer sogenannten Gaspreisbremse will sie der Staat unterstützen. Ein Vorschlag dazu liegt jetzt auf dem Tisch. Wird er verwirklicht, profitieren die Kunden teils mehr, teils weniger – aber teuer bleibt es für alle. Bleibt die Frage: Wie viel Ersparnis ist für wen drin?

Gaspreisbremse: Wie soll die Entlastung aussehen?

Fast jeder zweite Haushalt in Deutschland heizt mit Gas. Laut Verivox-Vergleichsportal zahlen sie derzeit über 20 Cent je Kilowattstunde (kWh) im Schnitt – mehr als das Dreifache des Preises von 2020 (rund 6 Cent). Im Auftrag der Bundesregierung hat daher eine Expertenkommission ein Modell entwickelt, das Haushalte sowie kleine und mittlere Betriebe entlasten soll. Es besteht aus zwei Stufen. Ob der Gesetzgeber dem Vorschlag folgt, ist noch ungewiss. Die Richtung dürfte damit aber vorgegeben sein – denn die Zeit drängt.

Stufe 1: Im Dezember soll der Staat einmalig eine Abschlagszahlung an den Gasversorger übernehmen. Die Höhe der Erstattung ist noch nicht abschließend geklärt.

Den Gesetzentwurf erarbeiten derzeit Wirtschaftsministerium, Kanzleramt und Finanzministerium. Demnach wird die Entlastung beim Erdgas wie folgt berechnet: Ein Zwölftel eines Jahresverbrauchs multipliziert mit dem für Dezember 2022 vereinbarten Gaspreis, ergänzt um eine anteilige Entlastung bei anderen Preiselementen. Das soll gewährleisten, dass die teilweise sehr unterschiedlichen und teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres zugunsten der Haushalte als Letztverbraucher berücksichtigt werden. Dies ist ein Unterschied zu den Vorschlägen der Expertenkommission: Diese sah eine Einmalzahlung vor auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus dem September 2022 zugrunde gelegt wurde.

Mietern, die selbst keinen Vertrag mit einem Versorger haben, soll der Betrag vom Vermieter über die nächste jährliche Nebenkostenabrechnung gutgeschrieben werden.

Stufe 2: Ab März 2023 bis April 2024 soll der Staat den Gaspreis deckeln. Konkret sieht das Modell vor, dass die Kunden für 80 Prozent ihres jeweiligen Verbrauchs nur 12 Cent pro KWh bezahlen, also weniger als der aktuelle Durchschnittspreis auf dem Markt von über 20 Cent. Maßgeblich ist dabei wieder der Verbrauch, nach dem sich die Abschlagszahlung im September bemessen hat.

Gaspreisbremse: Welchen Haken hat die geplante Entlastung?

Der Haken an der Sache ist: Für die Wärmemenge über dem Kontingent von 80 Prozent gilt der mit dem Versorger tatsächlich vereinbarte Preis. Nur wer es schafft, seinen Verbrauch auf 80 Prozent zu drosseln, zahlt maximal den staatlich gedeckelten Preis – der aber immer noch sehr hoch ist verglichen mit früher.

Einen Vorteil haben jedoch auch Kunden, die das Kontingent überschreiten und von ihrem Versorger mehr als 12 Cent je kWh in Rechnung gestellt bekommen würden.

Beispiel 1: Ein Single hat eine 70 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Beläuft sich sein Gasverbrauch auf 10.430 kWh im Jahr – dem Durchschnittsverbrauch bei dieser Wohnungsgröße laut Heizspiegel – müsste er bei einem (ungedeckelten) Preis von 20 Cent pro kWh 2086 Euro im Jahr bezahlen. Bezogen auf einen Monat sind das rund 174 Euro für 869 kWh (10.430 geteilt durch 12).

Begrenzt der Staat nun den Preis auf 12 Cent für 80 Prozent des Monatsverbrauchs, also für 695 kWh, bezahlt der Single rund 118 Euro im Monat – etwa 56 Euro weniger. Die Rechnung geht so: 695 kWh kosten rund 83 Euro zum vergünstigten Preis von 12 Cent, dazu kommen 174 kWh zum Preis von 20 Cent (also rund 35 Euro), macht zusammen 118 Euro.

Beispiel 2: Eine vierköpfige Familie kommt in ihrem Eigenheim mit 110 Quadratmetern Wohnfläche auf einen Jahresverbrauch von 18.260 kWh, dem Durchschnittsverbrauch laut Heizspiegel. Bezogen auf einen Monat sind das etwa 1522 kWh. Bei einem Preis von 20 Cent je kWh würden sich die Heizkosten auf rund 304 Euro belaufen.

Führt der Staat den 12-Cent-Preisdeckel für 80 Prozent des Verbrauchs (1218 kWh) ein, zahlt die Familie nur rund 207 Euro – fast 100 Euro weniger. Die Ersparnis ist somit deutlich größer als für den Singlehaushalt. Dies liegt am höheren Verbrauch der Familie – und damit auch der Anzahl der Kilowattstunden, die der Staat verbilligt.

Gaspreisbremse: Wovon hängt die mögliche Ersparnis ab?

Zu beachten ist dabei: Der Verbrauch und die Ersparnis hängen auch ab von

  • der Dämmung des Gebäudes,
  • der Effizienz der Heizung und nicht zuletzt
  • dem Heizverhalten der Bewohner.

Daher kann sich der Preisdeckel ganz unterschiedlich auswirken.

Ein Tipp: Einen kostenlosen Rechner zur Ermittlung der individuellen Ersparnis stellt das Portal Finanztip.de bereit. Dort können der eigene Jahresverbrauch und der Arbeitspreis des eigenen Versorgers eingegeben werden.

Der Blick auf die Abrechnung des Gasanbieters bereitet zunehmend mehr Verbrauchern Sorgen.
Der Blick auf die Abrechnung des Gasanbieters bereitet zunehmend mehr Verbrauchern Sorgen. © Shutterstock / fizkes | fizkes

Entlastung gestaffelt: Komme ich finanziell über den Winter?

Das Problem ist, dass der Preisdeckel In den Monaten Januar und Februar dem Vorschlag zufolge noch nicht greift. Nach Angaben der Verbraucherzentralen entstehen in diesen beiden Monaten knapp ein Drittel der jährlichen Heizkosten – während die einmalige Zahlung des Staates im Dezember nur ein Zwölftel (8,33 Prozent) der alten Jahresrechnung ausmacht.

Wer sein Geld aus der Einmalzahlung auf die hohe Kante legt, kommt damit also nicht weit. Außerdem können die Gaspreise nochmals steigen – vor allem für Haushalte, die derzeit noch günstig heizen wegen einer Preisgarantie im laufenden Vertrag, die demnächst aber endet. Auch aus diesem Grund raten die Verbraucherzentralen dringend, weiter sparsam mit Gas umzugehen. Politisch gibt es zudem Forderungen, den Preisdeckel vorzuziehen.

Kritisch wird gesehen, dass der Rabatt nicht sozial gestaffelt ist. Der Preisdeckel verbilligt immer einheitlich 80 Prozent des Verbrauchs - egal ob der Kunde in einer Studentenbude, einer schlecht gedämmten 4-Zimmer-Mietwohnung oder einer Villa mit Swimmingpool lebt. Die soziale Schieflage ist der Expertenkommission bewusst. Sie sieht ihren Vorschlag als pragmatische Lösung, um möglichst schnell helfen zu können.

Fernwärme: Was ist für diese Kunden geplant?

Wie Haushalte mit Gasanschluss sollen auch Kunden mit Fernwärme-Versorgung im Dezember eine Einmalzahlung in Höhe eines Monatsabschlags erhalten. Außerdem ist die Einführung eines Preisdeckels ab März 2023 vorgesehen – allerdings nur in Höhe von 9,5 Cent pro kWh (statt 12 Cent bei Gas) für ein Kontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.

Ein Beispiel: Laut Portal Finanztip.de wird ein Paar mit einem Jahresverbrauch von 12.000 kWh, das regulär 13 Cent pro kWh für die gesamte Wärmemenge bezahlen müsste, um rund 28 Euro pro Monat oder 336 Euro im Jahr entlastet. Etwa jeder siebte Haushalt in Deutschland (14 Prozent) bezieht Fernwärme.