Wenn die Miete angehoben wird, muss unter anderem folgende Vorgabe eingehalten werden: weniger als 20 Prozent Mietsteigerung.

Berlin/Hamburg. In Hamburg sind die Mieten laut einer Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zwischen 2005 und 2010 überdurchschnittlich um 14 Prozent gestiegen. Höher war der Anstieg der Nettokaltmiete nur in Weiden in der Oberpfalz (16 Prozent) und in Trier (mehr als 20 Prozent). Hohe Mieten sind die Hamburger seit ein paar Jahren fast schon gewohnt, der Vermieter darf die Mieten allerdings nicht unbegrenzt anheben. Zwei Obergrenzen müssen beachtet werden, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Zum einen dürfe er nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete fordern. Zum anderen dürfe die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen.

Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete müssten begründet sein, erklären die Experten. Dabei könnten sich Vermieter auf den Mietspiegel der Gemeinde oder Vergleichswohnungen beziehungsweise Sachverständigengutachten beziehen. Nicht ausreichend sei es, wenn der Vermieter schreibe: „Alles wird teurer.“

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