Die Nikotinlieferanten sollen nur nach Prüfung und in Apotheken erhältlich sein. Verkauf im Internet oder Einzelhandel wäre ausgeschlossen.

Frankfurt/Berlin. E-Zigaretten sind seit einigen Monaten umstritten. Einige fordern, sie weiterhin frei in Kiosken uns Tabakfachgeschäften anzubieten, andere fordern ein Verbot wegen unvorhersehbarer Folgen. Nach Einschätzung der Bundesregierung fallen sie unter das Arzneimittelgesetz. Nikotin-Depots, -tanks oder -Liquids, die in die elektronischen Glimmstängel eingesetzt werden, sind somit zulassungspflichtig und dürften im Falle einer Zulassung nur in Apotheken verkauft werden, wie die „Frankfurter Rundschau“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag berichtete. Ein Verkauf im Einzelhandel oder im Internet sei somit ausgeschlossen.

Die Durchführung des Arzneimittelgesetzes ist jedoch Ländersache. Eine einheitliche Regelung existiert zurzeit nicht. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Thüringen gilt ein Verkaufsverbot.

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E-Zigaretten bestehen aus einem Gehäuse, einer Batterie, einem elektrischen Vernebler und einer auswechselbaren Kartusche, die mit Flüssigkeit gefüllt ist. Wenn der Raucher am Mundstück zieht, wird die Flüssigkeit verdampft und inhaliert.

Die gesundheitlichen Risiken der E-Zigaretten sind umstritten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung warnte im Dezember vor den ungeklärten Gefahren durch die Inhalation des Dampfes von elektronischen Zigaretten. Zudem seien in einigen Kartuschen krebserregende Substanzen nachgewiesen worden. Dem Zeitungsbericht zufolge fallen die elektronischen Zigaretten nach Auffassung der Bundesregierung darüber hinaus unter das Nichtraucherschutzgesetz.