Der Streit um die “Dampfer“ schwelt weiter. Bundesinstitut ist gegen die Einstufung, dass E-Zigaretten keine Arznei sind.

Köln. Im Streit um die Einstufung der E-Zigarette geht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berufung. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte vor einem Monat entschieden, elektrische Zigaretten mit nikotinhaltiger Flüssigkeit seien nicht als zulassungspflichtiges Arzneimittel einzuordnen. Ein Hersteller und ein Vertreiber hatten gegen das Bonner BfArM geklagt, nachdem dieses in zwei Fällen nikotinhaltige E-Zigaretten als Arznei bewertet hatte. Ein Sprecher des Instituts sagte am Donnerstag dazu: „Wir gehen in Berufung, können aber noch nichts zur Begründung sagen, weil wir noch an der Ausarbeitung sind.“ Dafür sei bis Anfang Juni Zeit.

Damit muss sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster schon zum zweiten Mal mit der umstrittenen E-Zigarette befassen. Dem Kölner Urteil zufolge kann Nikotin zwar ein Arzneistoff sein, bei der E-Zigarette fehle aber die therapeutische Zweckbestimmung. Es gehe darum, das Verlangen nach Nikotin zu befriedigen (Az.: 7 K 3169/11). Laut BfArM wollen die Kläger eine generelle Aussage erreichen, dass es sich nicht um ein Arzneimittel handele. Das Bundesinstitut prüft nur nach Auftrag von Landesbehörden individuell einzelne Produkte, nimmt aber keine generelle Bewertung vor.

+++Ministerin will weiterhin vor der E-Zigarette warnen+++

+++Gericht: E-Zigarette ist kein Arzneimittel+++

Das OVG hatte am 23. April in einem Eilverfahren entschieden, dass das NRW-Gesundheitsministerium nicht mehr in bisheriger Form vor dem Verkauf von E-Zigaretten warnen darf. Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten (Liquids), die verdampfen und inhaliert werden, seien nicht als Arznei zu bewerten. Daher dürfe das Ministerium auch nicht mehr mit dem Hinweis warnen, der Verkauf ohne arzneimittelrechtliche Zulassung sei illegal (Az.: 13 B 127/12). Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) setzt nach der einstweiligen Anordnung aus Münster auf ein Hauptsacheverfahren, das vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht beantragt werden soll.

Deutschland ist mit geschätzten zwei Millionen Konsumenten ein lukrativer Markt für die E-Zigarette. Eine Zulassung als Arznei ist langwierig und teuer – und erlaubt im Erfolgsfall lediglich einen Verkauf über die Apotheken. NRW-Ministerium und Bundesregierung bewerten die nikotinhaltigen E-Zigaretten als Arznei – wie auch gut die Hälfte der anderen Bundesländer.