BRÜSSEL. Jedes Land in Europa kann der EU beitreten - wenn es will und die strengen "Kopenhagener Kriterien" erfüllt. Der Beitrittskandidat muss demnach Prinzipien wie die Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit beachten, leistungsfähige demokratische Institutionen und eine stabile Marktwirtschaft haben und Minderheiten schützen. Anders sieht es mit einem Austritt aus - die EU-Verträge sehen das schlicht nicht vor. Folge bisher: Einmal EU, immer EU.

Dies hätte sich erst mit der EU-Verfassung ändern sollen, die das Staatenbündnis auf eine völlig neue Rechtsgrundlage gestellt hätte, aber seit zwei gescheiterten Volksabstimmungen auf Eis liegt. Demnach hätte ein Mitglied freiwillig austreten können, sofern Ministerrat und Europaparlament zustimmen. Auch der vereinfachte EU-Vertrag, über den der EU-Gipfel jetzt diskutiert, sähe diese Option vor.

Bis zur neuen Vertragsgrundlage gelten für ein unliebsames EU-Land nur Sanktionen. Bei einer schweren oder andauernden Verletzung der Grundsätze der EU könnten bestimmte Rechte des Mitglieds ausgesetzt werden, einschließlich der Stimmrechte im Rat, heißt es.

Eine Nagelprobe für den Umgang mit unbotmäßigen Ländern war der Eintritt des Rechtspopulisten Jörg Haider in die Regierung Österreichs im Jahr 2000. Die EU-Partnerländer reagierten mit politischer Isolation. Die damalige CDU-Vorsitzende Angela Merkel, die sich nun als EU-Ratsvorsitzende um die schwierige Haltung Polens kümmern muss, plädierte damals für ein Ende der Isolation.