Berlin. Seit 2014 bezuschusst der Bund einkommensschwache Haushalte beim Kauf effizienter Kühlschränke. Die Idee fruchtet aber nicht richtig.

Zwei Jahre ist es jetzt her, dass SPD-Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärt hat, sie wolle einkommensschwachen Haushalten helfen, Stromkosten zu sparen, und zwar mit einer Kühlschranktauschaktion: altes Modell hinaus, neues hinein. Seither können Hartz-IV-Empfänger vom Staat 150 Euro Zuschuss bekommen, wenn sie ihr stromfressendes altes Modell verschrotten und durch ein sparsames ersetzen. Für Empfänger von Wohngeld und Sozialhilfe gilt das Angebot genauso. Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands organisiert das zusammen mit der Deutschen Caritas. Nur: Was bringt so ein Zuschuss tatsächlich?

Nur 4500 von 16.000 Gutscheinen wurden eingelöst

So viel, dass Hendricks die Stromsparaktion nun bis 2019 verlängert. Aber doch weniger als erwartet. So lässt sich das Schreiben lesen, das die parlamentarische Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter jetzt an die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Julia Verlinden, geschickt hat. Noch vor Kurzem war unklar, ob es überhaupt weitergeht. Denn nach Plan lief es nicht. Eigentlich sollten jetzt schon 16.000 Gutscheine eingelöst sein. Zumindest hatte Hendricks dafür damals das Geld aus der Nationalen Klimaschutzinitiative bereitgestellt. Doch die Idee, finanzschwachen Haushalten bei der Energiewende unter die Arme zu greifen, schlug nicht durch: Eingelöst wurden bisher nur gut 4500 Gutscheine.

Dabei ist es einfach, an sie zu kommen. Wer sie haben will, muss eine vom Ministerium geförderte, kostenlose Energieberatung mitmachen: die Aktion Stromspar-Check, die es seit mehreren Jahren gibt. Sogenannte Stromsparhelfer kommen dann zweimal nach Hause. Sie gucken sich Stromrechnung und Geräte an, geben Tipps und bringen ein Set mit Energiesparlampen, Standby-Schaltern und Sparduschköpfen im Wert von 70 Euro mit. Zudem: den Kühlschrankgutschein. 20.000 Haushalte, also mehr als geplant, haben ihn bereits bekommen. Das Gros löst ihn aber nicht ein. Schwarzelühr-Sutter nennt diese Gründe: „langfristige Prozesse zur Kaufentscheidung“ und „Schwierigkeit der Bereitstellung eigener finanzieller Mittel“. Anders gesagt: Der Wille ist da, das Geld nicht.

Top-Kühlschrank gibt es nicht unter 400 Euro

Den 150-Euro-Gutschein bekommt ein Hartz-IV-Bezieher nur, wenn er seinen mindestens zehn Jahre alten Kühlschrank (Entsorgungsnachweis nötig) durch ein neues, auf keinen Fall größeres Modell mit Energielabel A+++ ersetzt. Mindestens 200 Kilowattstunden müssen sich damit pro Jahr einsparen lassen. Meistens sind es aber mehr. Im Schnitt spart ein Haushalt so laut Umweltministerium etwa 120 Euro pro Jahr an Stromkosten. Allein, das hilft noch nicht bei der Anschaffung. Einen topeffizienten Kühlschrank gibt es kaum unter 400 Euro, eine Kühl-Gefrier-Kombination nicht unter 600. Das heißt: Trotz Prämie bleiben 250 oder 350 Euro, die selbst zu zahlen sind. Viel Geld, das nicht jeder hat.

Der Hartz-IV-Regelsatz für einen Singlehaushalt beträgt derzeit 404 Euro pro Monat, von dem Lebensmittel, Kleidung, Strom und so fort gezahlt werden müssen, nur Miete und Heizung nicht. „Aus dem laufenden Regelsatz lässt sich kein neuer Kühlschrank kaufen“, sagt darum Christian Woltering vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Und weiter: „Soll das Stromsparprojekt nicht scheitern, müssen die 150 Euro also aufgestockt werden bis zum Komplettpreis.“

SPD-Frau Hendricks hat anders entschieden: Sie plant nur noch 6000 Gutscheine für die nächsten drei Jahre ein und bleibt bei 150 Euro. Von einer Aufstockung, so ließ sie erklären, profitierten Hartz-IV-Empfänger womöglich nicht. Bekämen sie eine höhere Prämie, könne es sein, dass ihr Arbeitslosengeld II entsprechend gekürzt werde. Erprobt werden sollten statt einer Erhöhung „rückzahlbare Zuschüsse“, also eine Art Kredit.