Karlsruhe/Berlin. Es ist ein Urteil mit großen Auswirkungen: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Dreiprozenthürde bei Europawahlen ersatzlos gestrichen. Es gab damit Klagen von 19 Parteien und Gruppierungen, darunter Piraten und NPD, statt. Die Sperrklausel, so die Karlsruher Richter, verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit. Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich denselben Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben. Damit haben Kleinparteien schon bei der Europawahl im Mai große Chancen auf den Einzug ins Parlament. Diese begrüßten das Urteil als „Stärkung der europäischen Demokratie“.

CDU/CSU, SPD und die Grünen warnten dagegen vor einer Zersplitterung des Europäischen Parlaments. Auch EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) bedauerte das Urteil. „Ich nehme diese Entscheidung mit Respekt entgegen, auch wenn ich mir ein anderes Ergebnis gewünscht hätte“, teilte er mit. Die demokratischen Parteien seien nun noch mehr gefordert, einen engagierten Wahlkampf zu führen. „Jetzt kommt es darauf an, dass wir für die Europawahl im Mai so mobilisieren, dass möglichst keine extremistischen Parteien ins Europaparlament einziehen.“

Auch das höchste deutsche Gericht ist in der Frage gespalten. Drei der acht Richter votierten gegen die Entscheidung. Landtags- und Bundestagswahlen sind von dem Urteil nicht betroffen.