Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Strafbefehl gegen den umstrittenen Bischof beantragt. Bei den Vorwürfen geht es um eine mögliche falsche eidesstattliche Versicherung im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien.

Hamburg/Limburg/Bonn. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat beim Amtsgericht Hamburg den Erlass eines Strafbefehls gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst beantragt. Ihm wird vorgeworfen, am 11. September 2012 in zwei Fällen falsche Versicherungen an Eides Statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben, wie die Behörde am Donnerstag in Hamburg mitteilte. Im Raum steht eine Geldstrafe. Das Amtsgericht werde nun den Antrag der Staatsanwaltschaft sowohl hinsichtlich des Tatvorwurfs als auch im Hinblick auf die beantragte Rechtsfolge prüfen. Eine weitergehende Auskunft über die beantragte Rechtsfolge wird vor der Entscheidung des Amtsgerichts nicht erteilt.

Der Strafbefehl sei dem Bischof noch nicht zugeleitet worden, sagte Gerichtssprecherin Nana Frombach auf Anfrage. Dieser Schritt könne erst erfolgen, sobald das Amtsgericht dem Antrag zugestimmt habe. Dann habe Tebartz-van Elst innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, so die Oberstaatsanwältin.

Gemäß der Strafprozessordnung käme es in diesem Fall zu einer mündlichen Hauptverhandlung. In ihr könnte sich der Bischof durch einen Verteidiger vertreten lassen. Allerdings könnte das Gericht auch persönliches Erscheinen anordnen und notfalls erzwingen. Akzeptiert Tebartz-van Elst den Strafbefehl, dann gilt er als rechtskräftiges Urteil und ist damit vollstreckbar.

Im Kern ging es in dem Ermittlungsverfahren um die Berichterstattung des Hamburger Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und von „Spiegel online“ über einen Indienflug des Bischofs und seines Generalvikars Franz Kaspar in der Ersten Klasse im vergangenen Jahr. In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht hatte der Bischof bestritten, gegenüber einem „Spiegel“-Redakteur bei einer Begegnung mit diesem auf dem Limburger Domberg den Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Video-Mitschnitt des Gesprächs allerdings bestreitet der Bischof den Erste-Klasse-Flug. Er antwortet auf den Vorhalt des Redakteurs „Aber Erster Klasse sind Sie geflogen“ mit „Business-Class sind wir geflogen“. In der Folge erstatteten drei Privatpersonen Strafanzeige gegen den Bischof, weil er in einer eidesstattlichen Erklärung nicht die Wahrheit gesagt habe.

Tebartz kündigt Brief an Gläubige an

Unterdessen äußerte sich der Limburger Bischof in der „Bild“-Zeitung (Donnerstag) erstmals nach dem Bekanntwerden der neuesten Zahlen selbst zu den Baukosten für das Diözesanzentrum und bischöfliche Haus, wofür er ebenfalls in der Kritik steht. Anfang der Woche wurden die Kosten auf rund 31 Millionen Euro beziffert. „Bei der Zahl erschrickt man, das verstehe ich“, sagte Tebartz-van Elst. „Aber dahinter stehen zehn einzelne Bauprojekte. Man muss viele Details kennen, etwa die Auflagen des Denkmalschutzes. Wir haben ein Diözesanes Zentrum auf nachhaltige Weise gebaut, so dass es auch noch kommenden Generationen zur Verfügung stehen wird.“ Zugleich kündigte er an, sich am Wochenende in einem Brief an die Gläubigen seines Bistums zu äußern.

Die Verantwortung für die immer weiter gestiegenen Kosten wies der Bischof nicht zuletzt dem Vermögensverwaltungsrat des Bistums zu: Dieser begleite seit der Inkraftsetzung der Satzung des Bischöflichen Stuhls im Frühjahr 2011 das Bauprojekt auf dem Limburger Domberg. Laut dieser Satzung würden alle Beschlüsse des Vermögensverwaltungsrates erst durch die schriftliche Zustimmung des Bischofs wirksam, so Tebartz-van Elst: „Aber ich will die Verantwortung nicht auf andere schieben. Als Bischof trage auch ich die Verantwortung.“

Jochen Riebel, eines der drei Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats, erneuerte in der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstag) seine Vorwürfe gegen Tebartz-van Elst. Auf die Frage, ob nicht auch der Rat selbst eher hätte eingreifen müssen, sagte Riebel: „Wir können nicht verlangen, dass uns etwas vorgelegt wird, wir müssen warten, bis was kommt.“ Die notwendigen Informationen habe der Bischof aber für den Haushalt 2012 und 2013 nicht geliefert.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, verlangte angesichts der Vorwürfe gegen Tebartz-van Elst eine rasche Klärung. Die jetzige Situation sei unerträglich, sagte Glück am Donnerstag dem rbb-Inforadio: „Auf jeden Fall können wir nicht eine längere Hängepartie verkraften. Möglicherweise kann die Entscheidung nur in Rom fallen.“ Das ZdK ist das höchste repräsentative Gremium des deutschen Laien-Katholizismus.