Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich 25 der 27 EU-Länder in einem völkerrechtlichen Vertrag zur Einführung nationaler Schuldenbremsen.

Berlin. Der EU-Fiskalpakt zur Schuldenbegrenzung und der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM haben die letzten parlamentarischen Hürden in Deutschland genommen. Nach dem Bundestag stimmte am späten Freitagabend auch der Bundesrat kurz vor Mitternacht mit Zwei-Drittel-Mehrheit für die entsprechenden Gesetze. Sie treten vorerst aber nicht in Kraft. Das letzte Wort hat nun das Bundesverfassungsgericht. Direkt nach dem Bundesratsbeschluss reichten mehrere Kläger, darunter die Linksfraktion sowie einzelne Politiker von CSU, SPD und FDP, beim höchsten Gericht in Karlsruhe Klagen gegen den Rettungsschirm und den Fiskalpakt ein. Bundespräsident Joachim Gauck hatte bereits angekündigt, dass er vor seiner Unterschrift unter die Gesetze den Richtern Zeit zur Prüfung geben werde.

Die Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat kamen mit Unterstützung der Oppositionsparteien SPD und Grünen zustande. Sie hatten in Verhandlungen mit der schwarz-gelben Bundesregierung vereinbart, dass der Fiskalpakt durch eine Besteuerung der Finanzmärkte und ein Wachstumspaket in Europa ergänzt wird. Der Fiskalpakt soll in 25 von 27 Staaten der Europäischen Union für mehr Haushaltsdisziplin sorgen. Bei der Bewältigung der Schuldenkrise soll der Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM) helfen. Das neue Finanzinstitut kann mit bis zu 500 Milliarden Euro kriselnde Euro-Länder unterstützen. Dafür müssen sie Reformauflagen erfüllen. Der deutsche Anteil am ESM-Stammkapital beträgt 190 Milliarden Euro.

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Auch die Bundesländer hatten für ihre Zustimmung Zugeständnisse vom Bund ausgehandelt, der nun Strafzahlungen alleine trägt, sollte Deutschland gegen die Auflagen des Fiskalpakts zur Schuldenbegrenzung verstoßen. Darüber hinaus bringt der Bund gut 1,1 Milliarden Euro mehr auf als bisher geplant für die Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter und für den Ausbau der Kinderbetreuung.

Die Kläger vor dem Verfassungsgericht bemängeln, beide Abkommen griffen tief in die Haushaltshoheit des Bundestages ein und verstießen deshalb gegen das Grundgesetz. Wann das höchste deutsche Gericht entscheidet, ist offen.

(Reuters)