Zum 60-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts würdigen Merkel und Wulff seine Bedeutung für die Politik. Es wird aber auch Kritik an den Hütern des Grundgesetzes laut

Karlsruhe. Es gibt Momente im Betrieb des Bundestages, da richten sich alle Augen in die Ferne, gen Süddeutschland. Da spielt der politische Betrieb in der deutschen Hauptstadt nur noch eine leise Nebenrolle, denn dann haben einige Frauen und Männer in einer hübschen Stadt im Badischen das Wort - die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Sie sind die Hüter des Grundgesetzes, sie entscheiden über Dinge wie Parteienverbote, Schwangerschaftsparagrafen und Kruzifixe in Klassenräumen. Die Träger der roten Roben sind die ultimativen Schiedsrichter des Systems Bundesrepublik Deutschland, ihrem Urteilsspruch haben sich auch Kanzler und Minister zu beugen. Oft sind sie für die Opposition die letzte Hoffnung, zu ihrem vermeintlichen oder tatsächlichen Recht zu kommen.

Ob zu Awacs-Einsätzen, zur Vorratsdatenspeicherung oder zum Atomausstieg - je heftiger der Streit im Parlament tobt, desto häufiger hört man in den Reihen der streitenden Fraktionen die Drohung "dann gehen wir eben nach Karlsruhe". Doch dass gestern Bundespräsident Christian Wulff und Bundeskanzlerin Angela Merkel in die ehemalige Residenzstadt gekommen waren, hatte nichts mit rechtspolitischen Streitigkeiten zu tun, sondern mit der Gründung des Verfassungsgerichts vor 60 Jahren. In einem Festakt im Badischen Staatstheater würdigten Staatschef und Regierungschefin vor rund 1000 Gästen aus dem In- und Ausland die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts für die Entwicklung des Rechts und der politischen Kultur in Deutschland und Europa. Das höchste deutsche Gericht sei Vorbild "weit über die Grenzen Deutschlands hinaus", sagte Wulff in seiner Rede. Das Verfassungsgericht habe seine Unabhängigkeit von politischen Mehrheiten und Regierungen immer wieder bewiesen. Bundeskanzlerin Merkel bezeichnete das Gericht als "ein verlässliches Rückgrat für die junge Demokratie". Es stehe für eine Absage an einen politischen Allmachtsanspruch und für eine Form der politischen Demut. Die Rolle des Gerichts im Gefüge des Grundgesetzes sei "über allen Zweifel erhaben".

Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit. "Das Bundesverfassungsgericht ist eine Institution, deren Existenz man nicht genug loben kann", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder. Und doch gebe es in der praktischen Arbeitsweise des Gerichts Verbesserungswürdiges, bemängelt der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages. "Wir Parlamentarier stellen fest, dass das Bundesverfassungsgericht zunehmend dazu übergeht, in seine Urteile Formulierungen einzubauen, von denen die Richter offenbar ausgehen, dass wir sie bei der Gesetzgebung eins zu eins übernehmen." Abgeordnete wie Kauder sehen darin eine Form der Bevormundung. "Die Väter des Grundgesetzes haben nicht gewollt, dass das Bundesverfassungsgericht zum Ersatzgesetzgeber wird. Die aktuelle Entwicklung geht aber leider in diese Richtung."

Tatsächlich bewegen sich die Richter aus Karlsruhe meist auf einem schmalen Grat. Als rechtsprechende Gewalt dürfen sie nicht eigene Gesetzestexte formulieren, müssen aber ihre Urteile begründen und den Abgeordneten Hinweise darauf geben, welche Anforderungen ein Gesetz erfüllen muss. Zuletzt war das beispielsweise im Mai beim Urteil zur Sicherungsverwahrung der Fall. Dort erlegten die Richter der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger klare Kriterien auf, wie gefährliche Straftäter betreut werden müssen, wenn die eigentliche Haft bereits abgebüßt ist. Doch nicht immer sind die Richter so klar: Der Urteilsspruch im vergangenen Jahr zur Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze wurde von Regierungskoalition und Opposition völlig unterschiedlich interpretiert.

Kauder ist auch mit der Effizienz des Gerichts unzufrieden. "Manchmal würde ich mir wünschen, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts schneller kämen. Ich erinnere mich an eine Entscheidung zum BND-Untersuchungsausschuss, die erst mehrere Wochen nach der Auflösung des Ausschusses fiel." Auf dem gestrigen Festakt räumte auch Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle Schwierigkeiten ein. Verfassungsrechtsprechung sei kein einfaches Geschäft, und die steigende Zahl der zu erledigten Verfahren wiege schwer. Darunter seien eine hohe Zahl von unbegründeten Verfassungsbeschwerden, die die Arbeit des Gerichts behinderten.

Auch künftig wird das Gericht sicher nicht zurückhaltender agieren. Voßkuhle kündigte an, die Bürger stärker gegen die steigende Zahl der Eingriffe in ihre Grundrechte schützen zu wollen, die nicht von Staaten, sondern von Privatfirmen verübt würden. "Der Staat besitzt hier eine Schutz- und Gewährleistungsfunktion, die auch einer verfassungsrechtlichen Absicherung bedarf." Der Verfassungsrichter nannte zwar keine Namen, dürfte sich aber auf Konflikte mit großen US-Konzernen wie Facebook oder Google um die Gewährung von Datenschutz beziehen.

Eine weitere Baustelle sieht der Verfassungsgerichtspräsident in der föderalen Ordnung in Deutschland. "Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Föderalismus müssen wohl auf kurz oder lang neu justiert werden", warnte er. Denn das verfassungsrechtliche Versprechen, dass Bürger gleichwertige Lebensverhältnisse haben müssten, stehe zunehmend infrage. Infrastrukturschwache Gebiete und finanzschwache Länder drohten immer mehr den Anschluss zu verlieren.