Das Oberlandesgericht in Köln hat das Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger wieder aufgehoben. WestLotto hatte zuvor Berufung eingelegt.

Köln. Das Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger wurde vom Oberlandesgericht (OLG) in Köln vorerst aufgehoben: Menschen mit geringem Einkommen oder Überschuldete dürfen nicht automatisch von Sportwetten ausgeschlossen werden. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten einstweiligen Verfügung des OLG hervor. Die Richter widersprachen damit einem Urteil des Landgerichts Köln.

Dem Glücksspielstaatsvertrag zufolge dürften Spieler nicht über ihre Verhältnisse wetten, erläuterte eine OLG-Sprecherin. Inwieweit das der Fall sei, müsse jeweils überprüft werden. Ohne eine solche Überprüfung dürfe niemand mit einem Wettverbot belegt werden.

Das Landgericht hatte dagegen entschieden, dass Lottoannahmestellen größere Sportwetten von Spielern sofort ablehnen müssten, wenn bekannt werde, dass die Einsätze in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stünden. Konkret ging es um einen angeblichen Hartz-IV-Empfänger, der 50,50 Euro in einer Sportwette setzen wollte.

WestLotto war gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen und regierte erleichtert auf die neue einstweilige Verfügung. Das OLG sei den sozial Benachteiligten mit seiner einstweiligen Verfügung zur Seite gesprungen, sagte der Geschäftsführer der Lotteriegesellschaft, Theo Goßner. Nun könnten auch Erwachsene mit geringem Einkommen am Glücksspiel teilnehmen, wenn sie im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten blieben.

Gegen die einstweilige Verfügung können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Es kann aber noch ein Hauptsacheverfahren angeschlossen werden. (dapd)