Köln. Annahmestellen von Westlotto dürfen keine Sportwetten von Spielern akzeptieren, von denen bekannt ist, dass sie Hartz IV beziehen. Dies entschied das Landgericht Köln und bestätigte damit eine im März erlassene einstweilige Verfügung. Darin war Mitarbeitern von Lottoannahmestellen der Verkauf von Spielscheinen an Kunden untersagt worden, "von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen". Sie müssten aber nicht befragt werden.