Die Hartz-IV-Verhandlungen dauern an. Deshalb müssen Leistungsempfänger noch auf die Erhöhung ihrer Bezüge warten. In jedem Fall gilt, dass das Geld, sobald ein Gesetz feststeht, rückwirkend zum 1. Januar gezahlt wird. Zu diesem Datum hatte das Bundesverfassungsgericht eine Neuberechnung der Regelsätze angemahnt.

Der Kreis Nordfriesland zahlt ungeachtet des Konflikts schon seit Beginn dieses Jahres den geplanten Zuschlag von fünf Euro. Das berichtet das "Flensburger Tageblatt". Im Interesse der Betroffenen solle dem Urteil aus Karlsruhe so zeitnah wie möglich Rechnung getragen werden, sagte der beim Kreis zuständige Fachdienstleiter.