Parlamentarier aller Fraktionen lehnen PID-Untersuchungen an Embryos ab. Ulla Schmidt: “Nicht das Recht, Regeln über Leben aufzustellen.“

Berlin. Abgeordnete von Regierung und Opposition haben einen gemeinsamen Entwurf für ein generelles Verbot der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgelegt. Die fraktionsübergreifende Gruppe präsentierte ihren Entwurf am Dienstag in Berlin als Gegenvorschlag zu anderen parteiübergreifenden Initiativen, die eine weitgehende oder zumindest begrenzte Zulassung der PID anstreben. Nach Ansicht der Verbotsbefürworter verletzt die gezielte Auswahl und Verwerfung von Embryonen neben der Menschenwürde auch das Recht auf Leben und Gleichberechtigung.

Die Mitinitiatorin des Gesetzentwurfs, die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), betonte, sie habe großes Verständnis für den Wunsch genetisch vorbelasteter Eltern, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Gleichwohl habe eine Gesellschaft "nicht das Recht, Regeln aufzustellen, welches Leben sich entwickeln darf". Mehr als 20 Parlamentskollegen aus Union, FDP, SPD, Grünen und Linken schlossen sich der Verbotsinitiative an.

Auch den Vorschlag einer anderen Parlamentariergruppe, PID nur bei zu erwartenden "schwerwiegenden Erkrankungen" zuzulassen, lehnte Schmidt stellvertretend für ihre Gruppe ab. Die Erfahrungen in Ländern mit praktizierter PID zeigten, dass ein derartiger Krankheitenkatalog zunehmend ausgeweitet werde. Die Verbotsanhänger wiesen zudem darauf hin, dass lediglich jede fünfte Frau nach einer PID schwanger werde. Zudem bestehe durch die Methode ein erhöhtes Risiko für Mehrlingsschwangerschaften sowie Fehlbildungen und ein niedriges Geburtsgewicht des Kindes.

Bei der PID werden künstlich befruchtete Eizellen auf Erbschäden untersucht, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden. Werden Krankheiten entdeckt, können die kranken Embryonen verworfen werden. Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr das bis dato gültige völlige Verbot der PID aufgehoben. (dapd)