Gewerkschaften zufrieden, Unternehmer sehen dagegen erheblich höhere Kosten auf sich zukommen

Brüssel. Die Entscheidung des Europaparlaments für eine Verlängerung des Mutterschutzes auf 20 Wochen bei vollem Lohnausgleich und für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen hat ein gespaltenes Echo ausgelöst. Gewerkschaften begrüßten den Beschluss, der "deutlich über unseren Erwartungen liegt", sagte die Arbeitsmarktexpertin des Dachverbands Europäischer Gewerkschaften ETUC, Veronika Nilsson. Der Mindeststandard von bisher 14 Wochen sei nicht ausreichend gewesen für Mütter, um sich angemessen von der Schwangerschaft zu erholen und wieder in den Job einsteigen zu können.

Arbeitgeberverbände beklagten dagegen eine drohende Kostenexplosion. "Angesichts angespannter Staatshaushalte und einer langsam wieder wachsenden Wirtschaft setzt das EU-Parlament die falschen Prioritäten", sagt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Mit dem verlängerten Mutterschutz kämen Mehrbelastungen in Milliardenhöhe auf Unternehmen und Regierungen zu. Für Deutschland liegen die Kosten jedoch deutlich niedriger, sagt der EU-Abgeordnete Thomas Mann (CDU). "Das Europäische Parlament hat verstanden, dass das deutsche Kombi-Modell aus Mutterschutz und Elternzeit vorbildlich und schützenswert ist", sagte Mann. Mann lobte besonders den Kündigungsschutz und das Überstundenverbot für Schwangere in der neuen Richtlinie.

EU-weit sind die gesetzlichen Fristen für den Mutterschutz sehr unterschiedlich geregelt. In den meisten Staaten gelten zwischen 16 und 20 Wochen. Im Folgenden ein Vergleich ausgewählter Länder:

Deutschland: Mit 14 Wochen Mutterschutz ist Deutschland zusammen mit Malta und Schweden EU-weites Schlusslicht. Allerdings gibt es schon jetzt den vollen Lohnausgleich. Zusätzlich können Mütter und Väter Elterngeld beantragen, das maximal 1800 Euro über 14 Monate beträgt.

Frankreich: Die Babypause dauert regulär 16 Wochen bei vollem Lohnausgleich. Sie kann auf Anordnung des Frauenarztes um zwei Wochen verlängert werden. Ein solcher "pathologischer Mutterschutz" ist etwa bei Problemen während der Schwangerschaft oder einem Kaiserschnitt möglich.

Österreich: Auch hier gilt der Mutterschutz 16 Wochen. Er verlängert sich bei Mehrlingsgeburten auf 20 Wochen. Der Lohnausgleich erfolgt über ein Wochengeld, das von der Sozialversicherung gezahlt wird.

Großbritannien: Die Babypause dauert 26 Wochen bei einer Fortzahlung von zunächst 90 Prozent des letzten Gehalts. Der Mutterschutz kann bis auf 52 Wochen verlängert werden, dann aber unbezahlt. Väter können zwei Wochen bezahlte Elternzeit nehmen. (HA)