Wer bezahlt moderne Arzneimittel – und wer weist ihren Nutzen nach? Die Regierung will Pharmaherstellern offenbar Vorteile verschaffen.

Berlin. Die schwarz-gelbe Koalition lässt den Pharmafirmen nach Ansicht der obersten Pharmakontrolleure möglicherweise doch weitgehend freie Hand bei neuen, teuren Arzneimitteln. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kritisierten einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur geplanten Neuordnung des Arzneimarkts. Nach diesem Antrag soll der Bundesausschuss neue Mittel nur dann von der Verordnung ausschließen können, „wenn deren Unzweckmäßigkeit erwiesen ist“. Fehlende Nutzennachweise sollen nicht mehr reichen. Damit würde die Beweislast für neue Medikamente umgekehrt.

Der Pharma-Experte und IQWiG-Leiter Jürgen Windeler sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Man kann prinzipiell nicht beweisen, dass etwas nicht da ist.“ Der Bundesausschuss schreibt in einer Stellungnahme für eine Anhörung im Bundestag an diesem Mittwoch, da er den Nachweis einer Unzweckmäßigkeit nie führen könne, „hätte der Hersteller es selbst in der Hand, durch Unterlassen weiterer Studien Verordnungseinschränkungen (...) zu verhindern“.