Bundesinnenminister Thomas de Maizière: Persönlichkeitsprofile sind aber verboten. Bürger sollen Schadenersatz fordern können.

Berlin. Das ist ein Dämpfer für Verbraucherrechte im Internet: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat ein generelles Widerspruchsrecht gegen eine Veröffentlichung von Bildern im Internet als nicht machbar bezeichnet. Er sei dafür, den Bürgern einen Anspruch etwa auf Auskünfte und Löschung von Daten sogenannter Geodatendienste wie Google Street View zu geben, wenn das rechtlich möglich sei, sagte er im ZDF. „Ein generelles Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichung (von Aufnahmen) von der Seite oder von oben wird nicht gehen“, sagte er.

An diesem Montag beraten in Berlin auf Einladung de Maizières Experten und Betroffene über Chancen und Risiken von Internet-Diensten wie Google Street View. Der Minister will dabei erste Vorschläge zur Regelung des Datenschutzes im Umgang mit Geodaten vorstellen. Ein Gesetzentwurf kann nach seinen Worten bis zum Winter fertig sein.

De Maizière verteidigte die Erhebung und den Zugang zu Geodaten als sinnvoll. Das Problem sei die Verknüpfung von Daten im Internet. „Wenn gezielt Persönlichkeitsprofile erstellt, mindestens aber verbreitet und veröffentlicht werden, dann ist die rote Linie überschritten“, sagte de Maiziere. „Das müssen wir regeln durch ein Verbot, durch einen Löschungs- und gegebenenfalls Schadensersatzanspruch.“

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält eine grundlegende Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes für dringend notwendig. Im Bayerischen Rundfunk sagte sie, dass das Problem mit den Geo-Datendiensten wie Google Street View nur ein kleiner Aspekt sei. „Wir müssen die Rechte von Nutzern und von denjenigen, deren Daten hier mitverwandt und mitverknüpft werden einfach, eindeutig stärken.“ Man müsse mit Anbietern wie Google in Gespräche kommen, die über die Aufnahme von Häuserfronten hinausgingen.

Die Ministerin nannte einige Punkte: „Welche Daten von Bürgern werden denn miteinander verknüpft? Wie werden Standorte auch über Handy geortet? Wie werden Sozialdienste miteinander verknüpft? Was sind für Bewegungsprofile möglich?“ Da liege die eigentliche Brisanz im Datenschutzrecht. Die Rechte von Betroffenen müssten im Gesetz verankert werden.