Nach Medienberichten soll der negativ besetzte Begriff Hartz IV durch einen anderen Begriff wie zum Beispiel Basisgeld erstezt werden.

Berlin/München. Wie heißt Hartz IV in Zukunft? Das Bundesarbeitsministerium hat Medienberichte zurückgewiesen, wonach die Hartz-IV-Leistungen künftig „Basisgeld“ heißen sollen. Das neue Gesetz solle aber verständlicher formuliert werden als heute, sagte ein Sprecher in Berlin. Es würden derzeit verschiedene Modellrechnungen über die Höhe der Regelsätze angestellt. Festlegungen gebe es noch nicht. Er reagierte damit auf Kritik aus der Opposition und Wohlfahrtsverbänden, wonach das Ministerium die neuen Sätze durch statistische Tricks drücken wolle.

Welches der Modelle den Regelsatz-Berechnungen zugrunde gelegt wird, wollte der Sprecher nicht sagen. Das Arbeitsministerium will seine Methodik am kommenden Montag öffentlich machen. Erst eine Woche später indes will es Zahlen nennen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Methodik als willkürlich bezeichnet und insbesondere moniert, dass Bildungsausgaben für Kinder nicht berücksichtigt werden.

Bis Ende dieses Jahres müssen neue Regelsätze beschlossen werden. Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene beträgt derzeit 359 Euro im Monat. Kinder bekommen, je nach Alter, 215, 251 oder 287 Euro. Rund 6,5 Millionen Menschen beziehen Hartz-IV-Leistungen, darunter 1,7 Millionen Kinder.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Opposition warnten die Bundesregierung vor einem neuerlichen Verfassungsbruch. „Wenn statt harter Fakten wieder nur schöngerechnete Wunschzahlen vorgelegt werden, wäre das eine grobe Missachtung des Bundesverfassungsgerichts“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider. Die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katja Kipping, warf Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vor, sie wolle die neuen Regelsätze „auf ein vorher bestimmtes Niveau herunterrechen“ lassen.

Grund für die Befürchtungen sind Informationen der Kritiker, wonach die Bundesregierung auch ein Modell rechnen lässt, in dem sich die Hartz-IV-Regelsätze nur noch an die Einkommen der unteren 15 Prozent der Bevölkerung anlehnen würden. Damit würden die Ausgangsdaten aus einem geringeren durchschnittlichen Einkommen gewonnen als heute.

Bisher ist die Referenzgruppe das untere Fünftel (20 Prozent) der Privathaushalte, abzüglich der Sozialhilfeempfänger. Die Daten werden aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts gewonnen, die alle fünf Jahre erhoben wird. Die jüngste Erhebung stammt aus dem Jahr 2008.