Umweltminister Norbert Röttgen hält offenbar den vor einer Woche in der Koalition ausgehandelten Atomkompromiss für verfassungswidrig.

Berlin. Bundesumweltminister Norbert Röttgen hat parteiintern Zweifel daran geäußert, dass die geplante Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ohne Zustimmung des Bundesrates verfassungskonform sei. Das berichtet die „Bild am Sonntag“. Der CDU-Politiker habe am Donnerstag vor Mitgliedern des Arbeitskreises Umwelt der CDU-Fraktion im NRW-Landtag zu den Plänen der Bundesregierung gesagt: „Das wird das Bundesverfassungsgericht nicht mitmachen.“ Er gehe zwar nicht davon aus, dass Karlsruhe den Kompromiss komplett verwerfe. Aber am Ende komme wohl eine Laufzeitverlängerung von „etwa fünf Jahren raus“. Die „BamS“ beruft sich auf Teilnehmer des Treffens.

Union und FDP hatten vor einer Woche beschlossen, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre zu verlängern. Bis 1980 gebaute Akw sollen acht Jahre länger laufen, neuere Akw 14 Jahre. Ob dieser Kompromiss der Zustimmung des Bundesrats bedarf, ist umstritten. Röttgen hatte unter Berufung auf Bewertungen der Ministerien für Inneres und Justiz gesagt, dies sei nicht nötig. Die Opposition sieht das anders. Einige Länder haben bereits mit Verfassungsklagen gedroht, sollte die Regierung versuchen, den Bundesrat zu umgehen. Schwarz-Gelb hat im Bundesrat keine eigene Mehrheit.

Auf Anfrage sagte Röttgen der „BamS“: Ich habe öffentlich und intern immer wieder betont, dass für die verfassungsrechtliche Beurteilung allein das Votum der Verfassungsressorts maßgeblich ist. Daran hält sich die gesamte Bundesregierung und selbstverständlich auch ich.“ Röttgen hatte sich zunächst für eine niedrigere Laufzeitverlängerung ausgesprochen, als sie in dem Kompromiss festgehalten ist.