Die Bundesregierung prüft, ob man aus dem Nacktscanner-Vertrag mit dem US-Hersteller, der auch Streubomben herstellt, aussteigen kann.

Hamburg. Es herrscht Verwirrung nach der Bekanntgabe, dass der US-Hersteller der Körperscanners für die Personenkontrollen an deutschen Flughäfen , auch die verächteten Streubomben produziert. Denn zum einen will die Bundesregierung nun prüfen, ob es möglich ist den Vetrag mit den Testgeräten des Nacktscanners aufzulösen. Zum anderen teilt der Flughafen Hamburg schon Einzelheiten zu den Tests mit zwei Nacktscannern ab September mit. Diese Tests müssten aber wohl abgesagt werden, sollte der Vertag aufgelöst werden. Denn alle Konkurrenzprodukte seien zu schlecht, wie ein Sprecher des Innenministeriums mitteilte. Auch müsse der Bund bei Auflösung des Vertrags mit Vertragsstrafen rechnen.

Die Bundespolizei bezieht die Nacktscanner für den Feldversuch am Hamburger Flughafen offenbar von einem Hersteller von Streubomben in den USA. Wie die „Frankfurter Rundschau“ am Mittwoch berichtete, werden die Geräte von der Firma L3 Communications Security and Detection Systems hergestellt. Das Unternehmen sei eine Tochterfirma des sechstgrößten amerikanischen Rüstungskonzerns L3 Communications, der laut der Hilfsorganisation IKV Pax Christi zu den weltweit sieben Herstellern von Streubomben gehört. Streumunition wird seit dem 1. August international geächtet. Auch Deutschland hat eine entsprechende Konvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Streubomben stehen in der Kritik, weil viele der kleinen Sprengkörper beim Aufprall nicht explodieren und ganze Landstriche in Minenfelder verwandeln.

Das Bundesinnenministerium verwies darauf, dass es den Vertrag über die zwei Nacktscanner mit der österreichischen Firma Envimet Analytical Systems (EAS) abgeschlossen habe. Inwieweit der Vertrag durch eine Verbindung mit der Firma L3 zu einem Konflikt mit der Ächtung von Streumunition bestehe, werde derzeit noch geprüft, sagte Ministeriumssprecher Philipp Spauschus. „Es geht erst mal um die Aufklärung der juristischen Verbindungen“, sagte er. Es sei dann aber auch eine politische Bewertung vorzunehmen.

Der Sprecher betonte jedoch, „dass von dem aktuellen Vertrag zurückgetreten werden könnte“. In diesem Fall wäre aber mit Vertragsstrafen zu rechnen. „Es gibt keine anderen Hersteller von Körperscannern, die auch nur annähernd auf dem Entwicklungsstand des Gerätes der Firma L3 Communications stehen“, ergänzte Spauschus. „Bei einer Annullierung des Vertrages mit der Firma könnte auch der angekündigte Feldtest nicht stattfinden.“