Karlsruhe. Unverheiratete Väter können ab sofort das Sorgerecht für ihr Kind auch gegen den Willen der Mutter vor Gericht erstreiten. Das Bundesverfassungsgericht gab gestern der Beschwerde eines Vaters aus Nordrhein-Westfalen statt. Nach bisherigem Recht erhält der Vater nur dann das Sorgerecht für sein nicht eheliches Kind, wenn die Mutter dem zustimmt. Die Karlsruher Richter entschieden nun, dass dies verfassungswidrig sei. Das Urteil stößt in der Politik auf unterschiedliche Reaktionen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) arbeitet bereits an einer gesetzlichen Neuregelung. Strittig ist in der Berliner Regierungskoalition aber noch, ob ledige Väter künftig nur auf ihren Wunsch hin ein Mitsorgerecht erhalten oder automatisch bei der Geburt des Kindes, wobei die Mutter dann Widerspruch einlegen könnte.