Auf den ersten Blick ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Formalie: Unverheiratete Väter dürfen nicht vom Sorgerecht für ihre Kinder ausgeschlossen werden, wenn die Mütter es wollen. Zu der Formulierung "Gleichbehandlung" haben sich die Richter nicht durchgerungen, aber darauf läuft ihr Spruch hinaus. Damit rollen sie den Paaren wieder den Ball vor die Füße: Ihr seid nun mal Eltern, also seid es gefälligst gemeinsam.

Für viele Paare ohne Trauschein, die konfliktfrei zusammenleben, wird das kein Problem sein. Aber für die getrennten wird der Streit erst geschürt. Mit dem geteilten Sorgerecht lässt sich tief auch ins Leben der Mutter hineinregieren. Deshalb wird das Mitsprachrecht des Vaters vor allem für solche Mütter fatal sein, die sich aus gutem Grund von ihm getrennt haben: Weil eine gemeinsame Planung, eine Diskussion auf Augenhöhe, mit ihm nicht möglich ist. Leider gibt es solche Männer.

Darf das Gesetz ihretwegen auch die umgänglichen und engagierten Väter vom Sorgerecht fernhalten? Nein. Aber bisher hatte eine ungerechte Regelung vielen Müttern und Kindern eine fragile Freiheit erhalten. Die gerechtere Lösung schafft jetzt ein neues Ungleichgewicht. Familienrecht zielt sehr oft zwischen Baum und Borke. Denn leider bestehen Beziehungen nicht immer zwischen gleich Starken. Die nun fällige Reform des Sorgerechts muss mehr als nur das Kindeswohl schützen. Das wird nicht leicht.