Alleinstehende sollen mit 25 Quadratmetern auskommen. Es droht eine neue Klagewelle. Auch bei Behinderten soll gekürzt werden.

Berlin. Zur finanziellen Entlastung der Kommunen drohen Hartz-IV-Empfängern Kürzungen bei den Wohnzuschüssen. Nach der Empfehlung einer Expertengruppe des Arbeitsministeriums sollten die Kommunen künftig selbstständig in Satzungen bestimmen, welche Mietkosten sie Hartz-IV-Empfängern bezahlen, berichtete die „Financial Times Deutschland“ unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag. So könnte der Wohnungsanspruch für Alleinstehende auf nur noch 25 Quadratmeter beschränkt werden. Derzeit gilt demnach ein Richtwert von 45 Quadratmetern. Die Änderung könnte laut „FTD“ zu einer neuen Klagewelle von Hartz-IV-Empfängern führen.

Die Mietkosten zu senken, sei dabei nur ein Vorschlag, um die klammen Kommunen zu entlasten, berichtet die Zeitung. Die „Arbeitsgruppe Standards“ habe in ihrem Zwischenbericht zahlreiche weitere Sparideen gesammelt: Behinderte könnten etwa nicht mehr kostenlos Bus und Bahn nutzen dürfen, und der Zugang zu Behindertenwerkstätten könnte für alle beschränkt werden, die einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Was von den über 200 anderen Ideen umgesetzt werde, sei offen – neben dem Arbeitsministerium müssten auch noch andere Fachressorts die Vorschläge prüfen.