Die Bundesversammlung besteht aus den Abgeordneten des Bundestages und der gleichen Anzahl von Delegierten der Landesparlamente.

Hamburg/Berlin. Die Bundesversammlung hat nur eine Aufgabe: die Wahl des Bundespräsidenten. Das Gremium besteht aus den Abgeordneten des Bundestages und der gleichen Anzahl von Delegierten, die von den Landesparlamenten gewählt werden. Darunter sind meist auch bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, nicht nur Landtagsabgeordnete.

Zu den prominentesten Nicht-Politikern dieser Bundesversammlung gehören die Verlegerin Friede Springer und der Unternehmer Hubert Burda, die fünffache Goldmedaillen-Gewinnerin der Paralympics, die blinde Verena Bentele, Schauspielerin Nina Hoss, Regisseur Sönke Wortmann und IOC-Vizepräsident Thomas Bach.

Bislang trat die Bundesversammlung alle fünf Jahre zusammen. Horst Köhler ist der erste Bundespräsident, der eine vorzeitige Neuwahl für das höchste Staatsamt erforderlich werden lässt. Nach Artikel 54 des Grundgesetzes, der auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung regelt, tritt sie „bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen“. Diese Frist wird jetzt voll ausgeschöpft.

Über Köhlers Nachfolger haben 1244 Wahlmänner und Wahlfrauen entschieden, weil der Bundestag 622 Mitglieder hat. Dabei fehlten am Wahltag zwei SPD-Frauen. Schwarz-Gelb kommt auf 644 Sitze – das sind 21 Stimmen mehr als die absolute Mehrheit von 623 Stimmen. Kann ein Kandidat diese im ersten und zweiten Wahlgang nicht erringen, gibt es eine dritte Abstimmung. Hier reicht die einfache Mehrheit. Es gewinnt, wer die meisten Stimmen erhält. Gewählt wird mit verdeckten Stimmzetteln, also geheim.