Das Staatsoberhaupt hat deutlich weniger Befugnisse als in Präsidialdemokratien wie Frankreich oder den USA. Er soll unparteiisch sein.

Hamburg/Berlin. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz weist dem obersten Repräsentanten zwar viele Aufgaben zu, aber deutlich weniger politische Befugnisse als etwa in Präsidialdemokratien wie Frankreich oder den USA. Er soll sein Amt unparteiisch führen, ist jedoch nicht auf repräsentative Aufgaben beschränkt.

Das Staatsoberhaupt vertritt den Bund völkerrechtlich und schließt im Namen des Bundes Verträge mit anderen Staaten. Zu den normalen Geschäften zählen Staatsbesuche und Empfänge von Diplomaten. Er kann durch Reden und Reisen politische Akzente setzen.

Zu den Aufgaben und Rechten gehört die Mitwirkung bei der Regierungsbildung. Der Präsident schlägt dem Bundestag einen Bundeskanzler zur Wahl vor und ernennt ihn. Falls der Kandidat keine Mehrheit findet, kann der Präsident das Parlament auflösen. Er ernennt und entlässt auch die Minister, allerdings auf Vorschlag des Kanzlers. Gesetze können erst wirksam werden, wenn der Präsident sie unterschrieben hat. Seine Unterschrift kann er nur aus verfassungsrechtlichen Gründen verweigern.

Anders als in Frankreich, Österreich oder Polen wird das deutsche Staatsoberhaupt nicht direkt vom Volk, sondern von einem Wahlgremium (Bundesversammlung) gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Wiederwahl ist nur einmal möglich. Gewählt werden kann nur, wer Deutscher und mindestens 40 Jahre alt ist.

Der Präsident kann nur durch das Bundesverfassungsgericht und nur bei vorsätzlichen Verstößen gegen das Grundgesetz oder andere Bundesgesetze seines Amtes enthoben werden. Die Amtsbezüge des Bundespräsidenten betragen derzeit 199.000 Euro im Jahr.