Die Staatsanwaltschaft Hannover stieß bei ihren Ermittlungen gegen Wulff auf das Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro, das er im Herbst 2011 bei der Auszeichnung mit dem Leo-Baeck-Preis vom Zentralrat der Juden erhalten hatte, wie das Nachrichtenmagazin “Spiegel“ am Sonntag vorab berichtete.

Hannover. Erneut hat Ex-Bundespräsident Christian Wulff wenig Fingerspitzengefühl gezeigt: Ungeachtet des üblichen Verfahrens hat er in seiner Amtszeit als Bundespräsident offenbar ein Preisgeld von 10.000 Euro nicht gestiftet, sondern auf sein Privatkonto eingezahlt. Die Staatsanwaltschaft Hannover stieß bei ihren Ermittlungen gegen Wulff auf das Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro, das er im Herbst 2011 bei der Auszeichnung mit dem Leo-Baeck-Preis vom Zentralrat der Juden erhalten hatte, wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel“ am Sonntag vorab berichtete.

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„Es werde geprüft, ob aufgrund der Verwendung des Preisgeldes ein strafprozessualer Anfangsverdacht besteht“, sagte Hans-Jürgen Lendeckel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, am Sonntag auf dpa-Anfrage.

Die Behörde war während ihrer Finanzermittlungen auf das Preisgeld auf Wulffs Privatkonto gestoßen. Sie bat Anfang Juni beim Bundespräsidialamt um Auskunft. Auf Anfrage habe Wulff ausrichten lassen, dass er den Betrag an ein israelisches Krankenhaus überwiesen habe. Die Anfrage beim Zentralrat der Juden, ob der Stifter des Preises mit der Spende nach Israel einverstanden sei, war laut „Spiegel“ aber erst in der vergangenen Woche erfolgt, sieben Monate nach der Preisverleihung.

Für Bundesminister und Bundespräsidenten gibt es zwar keine rechtlich verpflichtende Regelung, ein Preisgeld gleich zu stiften, es ist aber üblich. Regierungsmitglieder sind allerdings verpflichtet, solche Preise zu melden. Geschieht dies nicht, wäre eine Ermittlung wegen Betrugs durch Unterlassen möglich. Ob die Verpflichtung, Preisgelder zu melden, auch auf den Bundespräsidenten zutrifft, ist juristisch nicht eindeutig. (dpa)