Laut einem Medienbericht sind die Anforderungen für ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD offenbar höher als bislang bekannt.

Hamburg/Hannover. Die Anforderungen für ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD sind offenbar höher als bislang bekannt. Das berichtet der „Spiegel“ am Sonntag vorab unter Berufung auf einen internen Kriterienkatalog der Innenminister. Der Staat könnte demnach durch das Bundesverfassungsgericht gezwungen werden, die Klarnamen von Zuträgern aus der rechtsextremen Szene offenzulegen.

Selbst die persönliche Vernehmung eines V-Mannes in Karlsruhe könnte „durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen werden“, heißt es in dem rund 40-seitigen Papier, aus dem das Magazin zitiert.

+++ Union-Innenminister für Abzug von V-Leuten aus NPD +++

Der erste Versuch die rechtsextreme NPD verbieten zu lassen, war 2003 wegen der V-Leute-Problematik vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Die Innenminister hatten sich im Dezember vergangenes Jahres darauf verständigt, ein neues Verbotsverfahren anzustreben.

(dapd/abendblatt.de)