Das Amt

Der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt protokollarisch an der Spitze Deutschlands und ist höchster Repräsentant des Landes. Er soll sein Amt unparteiisch ausführen. Die wichtigsten Aufgaben im Alltagsgeschäft sind seine Unterschriften unter neuen Bundesgesetzen, Staatsbesuche und der Empfang von Diplomaten. Er vertritt Deutschland völkerrechtlich und kann im Namen Deutschlands mit anderen Staaten Verträge schließen. Mit Auftritten und Reden gibt er gesellschaftliche Impulse, durch Reisen kann er außenpolitische Akzente setzen. Der Bundespräsident wird höchstens zweimal auf fünf Jahre von der Bundesversammlung gewählt. Nur zwei Voraussetzungen muss ein Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten erfüllen: Er muss Deutscher und mindestens 40 Jahre alt sein.

Die Bundesversammlung

Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik und hat nur eine Aufgabe: die Wahl des Bundespräsidenten. Sie setzt sich aus den Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Anzahl von Wahlleuten aus den Bundesländern zusammen. Laut Gesetz muss die Bundesversammlung spätestens 30 Tage nach dem Rücktritt des Bundespräsidenten zusammentreten. Einberufen wird sie vom Bundestagspräsidenten. Als spätester Termin für die Neuwahl kommt somit der 18. März infrage. Das Staatsoberhaupt wird geheim und ohne vorherige Aussprache gewählt.

Immunität

Ebenso wie jeder Bundestagsabgeordnete genießt der Bundespräsident strafrechtliche Immunität, die im Grundgesetz garantiert ist. Das bedeutet, dass er wegen einer "mit Strafe bedrohten Handlung" nur dann verfolgt werden darf, wenn der Bundestag vorher zustimmt. Der Antrag auf Aufhebung der Immunität muss von der Staatsanwaltschaft beim Bundestag gestellt werden. Hinter der Immunität steht der Gedanke "dass ein so wichtiger Funktionsträger nicht durch (...) Freiheitsentziehungen oder durch die Überziehung mit beliebigen Strafverfahren an der Ausübung seiner Rechte und Pflichten gehindert werden soll", schreibt der ehemalige Bundespräsident Roland Herzog in einem Grundgesetz-Kommentar. Mit seinem Rücktritt verliert Christian Wulff auch die Immunität.

Vorteilsannahme

Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, die Wulff vorgeworfen werden, gehören laut Strafgesetzbuch zu den "Straftaten im Amt". Laut Paragraf 331 (Vorteilsannahme) macht sich "ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter" strafbar, wenn er "für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt". Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Als Vorteile gelten zum Beispiel Geschenke oder die Gewährung eines Kredits. Wer einem Amtsträger "für die Dienstausübung" einen Vorteil "anbietet, verspricht oder gewährt", wird laut Paragraf 333 (Vorteilsgewährung) mit bis zu drei Jahren Haft oder mit Geldstrafe bestraft.

Ehrensold

Dem Bundespräsidenten steht nach geltendem Recht nach seinem Ausscheiden ein lebenslanger Ehrensold in Höhe seiner Jahresbezüge von 199 000 Euro zu. Neben dem regulären Ausscheiden kann auch ein Rücktritt aus "politischen oder gesundheitlichen Gründen" den Anspruch auf diesen Ehrensold begründen. Nun prüfen Juristen, ob Wulff nach seinem Rücktritt und seiner Begründung die knapp 200 000 Euro jährlich zustehen.

Der Vertreter

Als derzeitiger Präsident des Bundesrats muss nun Bayerns CSU-Regierungschef Horst Seehofer, 62, die Funktion des Bundespräsidenten übernehmen - kommissarisch. Das schreibt Artikel 57 des Grundgesetzes vor. Im Artikel 54 des Grundgesetzes heißt es zudem, dass die Vertretung des Bundespräsidenten nicht länger als 30 Tage andauern darf.