Berlin. Den Fernseher nicht anmelden - das ist bald vorbei. Schwarzseher werden ab dem 1. Januar 2013 kaum noch Chancen haben. Die Rundfunkgebühr wird dann pro Haushalt oder pro Betrieb, nicht mehr wie bislang pro Gerät erhoben. Dabei ist es unerheblich, ob in einem Haushalt tatsächlich ein Empfangsgerät steht. Entscheidend ist die Möglichkeit zum Empfang.

Diese grundlegende Neuerung steht im Zentrum der Reform der Rundfunkfinanzierung, die die Ministerpräsidenten gestern in Berlin beschlossen haben. Teurer wird der Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme damit aber nicht: Die Gebühr soll den bisherigen Höchstbetrag von 17,98 Euro im Monat nicht übersteigen. Die Differenzierung zwischen Grund- und Fernsehgebühr fällt künftig weg.

Ein weiterer Vorteil sei, dass die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nicht mehr so viel kontrollieren müsse und vor allem auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer geschont werde, erklärten der Vorsitzende der Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), und Baden-Württembergs Landeschef Stefan Mappus (CDU). Das Betreten von Wohnungen sei künftig nicht mehr erforderlich, weil nicht mehr überprüft werden müsse, ob ein Gerät bereitgehalten werde. Das Modell sei einfach und gerecht und stelle die Finanzierung von ARD und ZDF auf eine zeitgemäße Grundlage.