Ministerpräsidenten ordnen die Rundfunkgebühr neu. Der Beitrag bleibt vorerst gleich

Berlin. Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich gestern darauf geeinigt, dass die Rundfunkgebühr einer Totalrevision unterzogen wird und künftig nur noch pro Haushalt erhoben wird. Beim neuen Gebührenmodell soll es grundsätzlich keine Rolle mehr spielen, ob der Gebührenzahler überhaupt ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Stattdessen soll pauschal eine Gebühr pro Haushalt erhoben werden. Nach Ansicht der Rundfunkkommission der Länder hat das neue Modell den Vorteil, dass der Aufwand für die Datenerhebung und Kontrolle durch sogenannte Beauftragte der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verkleinert wird.

An der Höhe der monatlichen Gebühr von 17,98 Euro soll festgehalten werden. Außerdem wird die bisherige Unterscheidung zwischen einer Grundgebühr für Radio- und PC-Geräte und einer zusätzlichen Gebühr für Fernsehgeräte entfallen. Künftig muss für jeden Haushalt nur noch ein Beitrag für alle in der Wohnung lebenden Personen geleistet werden.

Für Zweit- und Ferienwohnungen soll ein ermäßigter Beitrag in Höhe von 5,99 Euro fällig werden. Wer sich bisher aufgrund eines geringen Einkommens von der Gebühr befreien lassen konnte, der soll die Möglichkeit dazu auch weiterhin haben, hieß es. Finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen sollen im Gegensatz zu früher künftig allerdings nicht mehr befreit sein. Sie sollen vielmehr einen Beitrag in Höhe von einem Drittel leisten (5,99 Euro).

Doch auch die Anstalten selbst müssen sich auf neue Gepflogenheiten einstellen: So soll Sponsoring auf ARD und ZDF an Sonn- und Feiertagen und nach 20 Uhr mit Ausnahme von großen Sportereignissen nicht mehr möglich sein. Über weitere Einschränkungen bei Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird aber erst nach 2013 diskutiert, wenn die Rundfunkkommission ein Eckpunktepapier vorgelegt hat.

Erst einmal müssten die finanziellen Auswirkungen des neuen Gebührenmodells absehbar sein, hieß es.

Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Marc Jan Eumann, begrüßte das neue Gebührenmodell. Es sei "einfacher, transparenter und zukunftsfester als das bisherige Modell", sagte er. Es bringe eine deutliche Reduzierung der bisherigen Kontrollen mit sich, die "bislang für erheblichen Ärger gesorgt haben und so auch zum Akzeptanzverlust des bisherigen Modells beigetragen haben". Wichtig sei, dass am Grundsatz der bundesweit einheitlichen Gebühr festgehalten werde. Allerdings müssten ARD und ZDF mittelfristig aus der Werbung aussteigen. Eine solche Maßnahme lasse sich ab 2015 stufenweise umzusetzen.

Den Verzicht der Öffentlich-Rechtlichen auf Werbung hatte auch der Verfasser des Gutachtens gefordert, auf dem die Reform basiert - der Heidelberger Verfassungsrechtler Paul Kirchhof. Bei ARD und ZDF war diese Idee allerdings nur auf wenig Gegenliebe gestoßen.