Dem Kauf der Steuerdaten steht nichts mehr im Wege. Wie das Finanzministerium in NRW bestätigt hat, sei er nicht strafbar und bereits veranlasst.

Düsseldorf. Die deutschen Finanzbehörden haben die letzten rechtlichen Hürden zum umstrittenen Kauf der Steuerdaten aus dem Weg geräumt. Das zuständige Bundesland Nordrhein-Westfalen hat entsprechende Prüfung abgeschlossen. Ein Kauf der Daten sei nicht strafbar, sagte der nordrhein-westfälische Finanzminister Helmut Linssen (CDU) in Düsseldorf. Die Beweismittel seien in Steuer- und Strafverfahren verwendbar. „Deshalb werden wir uns bemühen, in den Besitz der angebotenen Daten zu kommen.“ Das Signal sei heute Mittag an die Steuerverwaltung gegeben worden.

Die CD soll Daten deutscher Steuersünder enthalten, die Schwarzgeld bei der schweizerischen Bank Credit Suisse geparkt haben. Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ soll sie hinweise auf einen der größten Komplexe von Steuerhinterziehung durch Deutsche überhaupt geben. Hans Leyendecker, Journalist bei der „Süddeutschen Zeitung“, sagte in der ARD-Sendung "Hart aber fair", es gehe um ein Volumen von mehr als 200 Millionen Euro.

Laut Medienberichten ist die CD für 2,5 Millionen Euro dem deutschen Fiskus angeboten worden. Linssen bestätigte die Summe zwar nicht, erklärte aber, dass die Kosten je zur Hälfte vom Bund und den Ländern übernommen würden. „Darüber gibt es keinen Disput zwischen Bund und Ländern“, sagte er. Schon vor der heutigen Entscheidung hatten sich bereits Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für den Kauf der Daten ausgesprochen, wollten aber noch rechtliche Details prüfen lassen.

Bei den Strafverfolgungsbehörden gehen unterdessen erste Selbstanzeigen wegen der CD mit Steuerdaten ein. Seit Beginn der Debatte meldeten sich etwa bei Finanzämtern in Niedersachsen sieben mutmaßliche Täter, die nach eigenen Aussagen unversteuertes Geld auf Schweizer Konten besitzen. Nach Angaben des Finanzministeriums erklärten sie, Zinseinnahmen von insgesamt 2,9 Millionen Euro in ihren Steuererklärungen nicht angegeben zu haben. „Etwa ein Drittel dieser Summe müssen sie nun als Steuern nachzahlen“, sagte Ministeriumssprecherin Birgit Diers.

Das Finanzministeriums in Hannover erwartet, dass die CD mit Schweizer Kontodaten auch Angaben zu niedersächsischen Steuersündern enthält. Im Zusammenhang mit dem Ankauf der CD mit Kontodaten aus Liechtenstein vor zwei Jahren seien in Niedersachsen 135 Fälle von Steuerhinterziehung aufgedeckt worden.