Irene Schneider-Böttcher soll private Fahrten falsch abgerechnet haben. Sachsens Landeswahlleiterin schweigt zu den Vorwürfen.

Dresden. Die Dresdener Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sachsens Landeswahlleiterin Irene Schneider-Böttcher wegen Untreue und Steuerhinterziehung. „Es gibt einen Anfangsverdacht“, sagte Sprecher Christian Avenarius. Zudem liege eine Anzeige des Innenministeriums vom September 2009 vor.

Es gehe um die Nutzung des Dienstwagens für private Zwecke, was wegen des geldwerten Vorteils immer auch einen Steuerstraftatbestand beinhalte, erläuterte der Oberstaatsanwalt. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers besteht zudem der Verdacht einer unzulässigen Finanzierung von Fort- und Weiterbildungskursen aus dem Etat der Behörde. Schneider-Böttcher, zugleich Präsidentin des Statistischen Landesamtes, wollte zu den Vorwürfen nach Angaben einer Sprecherin nicht Stellung nehmen.

Die Vorwürfe waren im Umfeld der Landtagswahl 2009 erstmals laut geworden. Damals hatte Schneider-Böttcher die Anschuldigungen mit Verweis auf sauber geführte Terminkalender und Fahrtenbücher zurückgewiesen. Laut sächsischer Verwaltungsvorschrift ist das Benutzen der Dienstwagen außerhalb des Dienstes unzukässig – dazu gehören auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Das gilt auch für private „Umwegfahrten“ bei einer Dienstfahrt. Ausnahmen gelten für Minister und Staatssekretäre. (dpa)