Konnte er überhaupt selbst das Feuer legen, das ihn tötete? Die Bundesrichter haben starke Zweifel an den Aussagen der Polizisten.

Karlsruhe. Fünf Jahre nach dem Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle muss der Prozess gegen einen Beamten neu aufgerollt werden. Das Urteil mit dem Freispruch des Polizisten vom Dezember 2008 wies zahlreiche Lücken auf, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag fest. Am fünften Todestag des aus Sierra Leone stammenden 23-Jährigen hob er das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau auf. Jalloh war am 7. Januar 2005 qualvoll in einer Ausnüchterungszelle gestorben. Rund

200 Menschen gedachten am Donnerstag in Dessau des Toten. (Az.: 4 StR 413/09). Die Richter in Sachsen-Anhalt hatten seinerzeit einen heute 47 Jahre alten Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Aus ihrer Sicht wäre eine Rettung des Afrikaners auch bei sofortigem Eingreifen nicht möglich gewesen. Nun muss der Dienstgruppenleiter sich einem neuen Verfahren stellen - diesmal vor dem Landgericht Magdeburg „Für die neue Hauptverhandlung ist alles offen“, betonte die Vorsitzende des 4. BGH-Strafsenats, Ingeborg Tepperwien.

Klar ist für die Karlsruher Richter: Die Lücken, die das bisherige Urteil aufweist, müssen so gut wie nur möglich geschlossen werden - trotz „höchst schwieriger Beweislage“. Tepperwien sagte: „Die Angehörigen haben ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren.“ Gekippt wurde das Urteil des Landgerichts im Revisionsverfahren auf Initiative der Staatsanwaltschaft sowie der Eltern und des Halbbruders Jallohs als Nebenkläger. Sie hatten nur den Freispruch eines zweiten Beamten akzeptiert, nicht aber den seines Kollegen. In einem Zivilverfahren fordert die Familie des Opfers 70000 Euro Schmerzensgeld vom Land Sachsen-Anhalt. Menschenrechts- und Opferorganisationen reagierten mit Freude und Erleichterung. „Ich bin sehr, sehr erleichtert“, sagte Yonas Endrias, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Die BGH-Richter hätten viele wichtige Fragen gestellt. Die Organisation Pro Asyl verbindet mit der Neuauflage die „Hoffnung auf eine späte Aufklärung der Tragödie“. Der Afrika-Rat sprach von einem „sehr guten Tag für den Rechtsstaat“.

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) sieht nun eine Chance, den Fall vollständig juristisch aufzuarbeiten. Dies werde mit der Wiederholung des Strafprozesses möglich, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. Nach Angaben von Justizministerin Angela Kolb (SPD) prüft ihr Haus, ob Zeugen im ersten Prozess gelogen haben. Bislang sei aber keine Anklage erhoben worden, sagte die Ministerin dem Radiosender „MDR Info“. Nach dem Urteil des Landgerichts soll Jalloh – obwohl auf einer Liege festgebunden – mit einem Feuerzeug den Bezug der Pritsche aufgeschmort und den Schaumstoff im Inneren angezündet haben. Das dadurch ausgelöste Alarmsignal des Rauchmelders hatte der angeklagte Beamte zunächst mehrfach abgestellt. Er war erst mit Verzögerung zur Zelle geeilt.Die Abläufe können aus Sicht der BGH-Richter aber nicht so gewesen sein wie im Urteil geschildert. „Es wird ein Sachverhalt beschrieben, der nur schwer nachvollziehbar ist“, sagte Tepperwien. Es gebe „wesentliche Lücken in der Beweislage“. Schwierigkeiten hatte der BGH insbesondere mit einem Gutachten zu dem Geschehen in der Zelle. So sei nicht nachvollziehbar, welche Bewegungsspielräume Jalloh gehabt habe – trotz fixierter Hand. Die Karlsruher Richter wollten nicht ausschließen, dass Jalloh selbst das Feuer gelegt hat – beispielsweise um Aufmerksamkeit zu erregen. Dann könne sich das Geschehen aber kaum so lautlos abgespielt haben, wie es die Polizeizeugen beschrieben hatten. Dieses Aussageverhalten müsse das Magdeburger Gericht unter die Lupe nehmen. Laut BGH-Urteil hat der Polizist in jedem Fall gegen seine Pflicht verstoßen: Der Dienstgruppenleiter hätte beim ersten Signal des Rauchmelders sofort nach Jalloh schauen müssen – unabhängig davon, ob ein Fehlalarm vorlag oder nicht. „Das mag in Ordnung sein, wenn die Zelle leer ist“, sagte Tepperwien. Nicht aber, wenn ein Mensch in der Zelle möglicherweise hilflos einem Brand ausgesetzt ist. Nach Angaben seines Verteidigers war der Beamte zeitweise vom Dienst suspendiert, seit dem Urteil des Landgerichts ist er in der Polizeiverwaltung tätig. Ein Disziplinarverfahren gegen ihn ruht mit Blick auf das Strafverfahren.