Das Verfassungsgericht hat den verkaufsfreien Sonntag gestärkt. Noch zeitgemäß? Matthias Gretzschel über Ursprung und Sinn des Ruhetags.

Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde, aber selbst er beanspruchte einen freien Tag: Nach dem Schöpfungsbericht in der Genesis war Gott volle sechs Tage damit beschäftigt, Tag und Nacht, das Gewölbe des Himmels, das Land und das Meer, die Pflanzen, die Sonne, den Mond und die Gestirne, die Vögel, die Fische, die Landtiere und schließlich auch noch den Menschen zu erschaffen. Nach so viel Arbeit ruhte Gott am siebten Tag.

Der Ausgleich zwischen Arbeit und Freizeit, dem Tätigsein und der Muße ist ganz selbstverständlich in allen Kulturen verankert. Um diese gesellschaftliche Balance zu erhalten, hat uns das Bundesverfassungsgericht jetzt zur regelmäßigen Untätigkeit verurteilt. Doch haben die Karlsruher Richter mit Rücksicht auf die evangelische und katholische Kirchenlobby gestern ein im wahrsten Sinne des Wortes weltfremdes Urteil gefällt, das vor der Realität unserer modernen Gesellschaft in einer globalisierten Welt gar nicht bestehen kann? Der gestrige Spruch des höchsten deutschen Gerichts wird nicht nur auf Zustimmung, sondern auch auf Widerspruch stoßen. Es wird nicht wenige geben, die sich in ihrer persönlichen Freiheit beschnitten fühlen und nicht einsehen werden, warum sie an Sonntagen nicht ganz normal einkaufen können, da für sie dieser Tag längst nicht mehr "heilig" ist.

In Deutschland läuten an jedem Sonntag die Glocken zum Gottesdienst, doch die Kirchenbänke sind oft gähnend leer. Die deutsche Gesellschaft wird immer weltlicher und Menschen, die sich nach Spiritualität sehnen, finden Antworten oft außerhalb der christlichen Kirchen, die sich längst einer kaum mehr zu überblickenden religiösen und esoterischen Konkurrenz ausgesetzt sehen.

Kann man eine so stark säkularisierte und individualisierte Gesellschaft dauerhaft auf die christliche Tradition festlegen? Kann einer ganzen Gesellschaft einfach ein Ruhetag verordnet werden? Ein ganzer Tag, an dem die Geschäfte geschlossen bleiben, an dem möglichst nicht gearbeitet und nicht einmal der Rasen gemäht werden soll?

Die Karlsruher Richter haben das mit Blick auf das Grundgesetz bejaht, wobei sie sich jedoch nicht allein auf die dort verbriefte Religionsfreiheit beziehen, sondern vor allem auf Artikel 140 des Grundgesetzes, in dem die Sonntage grundsätzlich der "Arbeitsruhe" und der "seelischen Erhebung" gewidmet zu sein haben.

Die altertümlichen Formulierungen mögen darüber hinwegtäuschen, dass es hier nicht nur um religiöse Dinge geht, sondern eben auch um die innere Balance unserer Gesellschaft. Das moderne Leben scheint immer mehr aus dem Tritt zu geraten. Die jahrhundertelang gültige äußere und für alle verbindliche Ordnung aus Werktagen und Sonntag, aus Arbeit und Besinnung, Tätigkeit und Erholung wirkt angesichts der modernen Arbeits- und Lebenswelt wie ein Relikt aus einer anderen Zeit. Betriebwirtschaftlich macht es ja auch keinen Sinn, dass Maschinen einen ganzen Tag lang stillstehen, dass keine Waren produziert, dass kein Geld verdient und ausgegeben werden soll wie an jedem anderen Tag der Woche.

Aber die Gesellschaft lässt sich nicht auf Betriebwirtschaft reduzieren. Schon immer gab es eine Struktur, die die Zeit gliederte, die die Menschen, nicht nur individuell, sondern gemeinschaftlich auf Phasen der Arbeit und der Erholung festlegte. "Sechs Tage lang sollst du arbeiten, aber am siebten Tage sollst du ruhen!", heißt das Gebot im 2. Buch Mose, woraus das Judentum den Sabbat ableitete. Noch heute scheint das öffentliche und auch das private Leben in weiten Teilen Israels am Sabbat den Atem anzuhalten und stillzustehen. Und dabei geht es nicht nur um eine religiöse Pflicht, sondern auch darum, sich zu erholen, zur Ruhe zu finden und Zeit mit der Familie und Freunden zu verbringen.

In der christlichen Tradition wurde der Feiertag vom letzten auf den ersten Tag der Woche verlegt: Da Christus nach den Berichten der Evangelien am dritten Tag nach der Kreuzigung auferstanden ist, feierten die Christen den "Tag des Herrn" am Tag nach dem Sabbat. Wosskressenje, das russische Wort für Sonntag, heißt wörtlich übersetzt Auferstehung. Auch die Bezeichnung des Sonntags in den romanischen Sprachen (zum Beispiel dimanche im Französischen und domingo im Spanischen) bezieht sich auf die ursprünglich griechische Bezeichnung Tag des Herrn.

Das deutsche Wort Sonntag wurde dagegen nicht zufällig vom lateinischen dies solis abgeleitet:

Im Jahr 321 bestimmte Kaiser Konstantin, der das Christentum acht Jahre zuvor zur römischen Staatsreligion erklärt hatte, den dies solis zum Feiertag, an dem die Arbeit zu ruhen habe.

Aber auch wenn im corpus christianum, der christlich geprägten Gesellschaft des Mittelalters, niemand den Sonntag infrage gestellt hätte, eine allgemeine Arbeitsruhe war jahrhundertelang nicht viel mehr als ein kaum erfüllbares Ideal. Schon immer gab es Menschen, die am Sonntag arbeiten mussten: die Bauern zum Beispiel, die bereits in der Bibel erwähnten Hirten und natürlich auch diejenigen, die die Sonntagsruhe zwar propagieren, sie selbst aber nicht einhalten: die Geistlichen, die die Gottesdienste halten.

Und je mehr sich die Gesellschaft in den letzten Jahrhunderten entwickelte, desto mehr Menschen waren auch gezwungen, am Sonntag zu arbeiten. Dennoch hielten die Kirchen grundsätzlich an dem Anspruch fest, dass der Sonntag ein freier Tag für alle Menschen sein solle, nicht nur für die, die am Gottesdienst teilnehmen. Im 19. Jahrhundert führte das zu einer außergewöhnlichen Allianz: Ausgerechnet die Kirchen kämpften jetzt Seit an Seit mit den als antiklerikal geltenden Sozialdemokraten für die Sonntagsruhe, die wiederum von Bismarck vehement abgelehnt wurde, weil er es für wirtschaftsfeindlich hielt. Erst nachdem Wilhelm II. den "eisernen Kanzler" entlassen hatte, wurde 1891 der verkaufsfreie Sonntag in die Gewerbeordnung aufgenommen. Schritt um Schritt erließ man Ende des 19. Jahrhunderts Gesetze und Verordnungen, die die Arbeit am Sonntag einschränkten. Aber erst in der Weimarer Verfassung von 1919 wurde im Paragraf 139 der Sonntag als staatlich anerkannter Feiertag und als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" festgeschrieben, eine Formulierung, die die Väter des Grundgesetztes 1949 wortgleich übernahmen.

Natürlich ist die Frage erlaubt, ob eine solche Regelung noch zeitgemäß ist. Und sie wird nicht erst heute gestellt. Schon in der französischen Revolution versuchte man die Wochengliederung zugunsten einer Dreiteilung des Monats abzuschaffen, ohne Erfolg. Auch Stalins Sowjetunion meinte, aus wirtschaftlichen wie ideologischen Gründen auf den Sonntag als Feiertag verzichten zu können, um nach einigen Jahren wieder die alte Regelung einzuführen.

Zeit braucht Struktur, und hier bedarf es Normen, die für die gesamte Gesellschaft gelten. Der Sonntag ist ein solches Angebot. Gewiss wirken viele unserer Innenstädte an Sonntagen wie ausgestorben. Man mag das trostlos finden und sich darüber ärgern, dass nirgends ein Laden geöffnet hat. Man kann das aber auch als Chance begreifen, innezuhalten, zur Ruhe zu kommen. Vielleicht muss man ja manchmal dazu gedrängt werden, die Zwänge des Alltags abzustreifen, um Abstand zu gewinnen und zur Besinnung zu kommen.

"Ohne Sonntag gibt es nur noch Werktage", heißt eine Kampagne, die die Evangelische Kirche in Deutschland vor einigen Jahren gestartet hat. Und genau das trifft den Kern der Sache: Wenn wir es zulassen, dass der Sonntag zum Werktag degradiert wird, gerät unser Leben in Gefahr, einförmig zu werden. Der Sonntag ist für alle ein großer Gewinn, nicht nur für die, die an diesem Tag die Kirchen besuchen. Vielleicht tut es uns manchmal gut, zur Untätigkeit verurteilt zu werden.