In Deutschland ist bei schweren Straftaten wie Mord oder Völkermord eine lebenslange Haftstrafe möglich. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch,

In Deutschland ist bei schweren Straftaten wie Mord oder Völkermord eine lebenslange Haftstrafe möglich. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass der Verurteilte bis zu seinem Tod hinter Gittern bleibt. Laut Strafgesetzbuch wird die Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt, wenn etwa keine besondere Schwere der Schuld vorliegt.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977, nach dem ein Häftling wegen des Grundrechts auf Menschenwürde zumindest die Perspektive auf ein Leben in Freiheit haben muss. Wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt, verlängert sich die Haftdauer. Das Gericht muss aber immer wieder prüfen, ob der Verurteilte nicht doch irgendwann entlassen werden kann. Dies war etwa bei mehreren Terroristen der Roten-Armee-Fraktion der Fall.

Wird ein Häftling auf Bewährung freigelassen, muss das Gericht auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigen. Möglich ist es auch, eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, durch die ein Verurteilter etwa bei schwerem Kindesmissbrauch auch nach Verbüßung seiner Haftdauer nicht in Freiheit kommt.