Der Hamburger Innensenator Ahlhaus fordert jetzt Online-Durchsuchung auf Landesebene.

Berlin / Hamburg. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) am Freitag gestoppt. Die Länderkammer lehnte den vom Bundestag bereits gebilligten Gesetzentwurf mehrheitlich ab. Auch der von Rheinland-Pfalz gestellte Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses fiel durch. Es war 10.38 Uhr, als Bundesratspräsident Peter Müller den Tagesordnungspunkt 3 mit dem lapidaren Satz "Damit hat der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt!" für abgehakt erklärte.

Nun wird die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen, um die strittigen Fragen mit den Bundesländern zu klären. Ziel ist es, bis zum 19. Dezember eine Einigung zu erzielen. Dann tagt der Bundesrat zum letzten Mal in diesem Jahr.

Die in der Länderkammer zunächst sicher geglaubte knappe Mehrheit war hinfällig geworden, nachdem sich in den Ländern nicht nur FDP und Grüne, sondern auch SPD-Politiker gegen das BKA-Gesetz gestellt hatten. Gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses wiederum stimmte die Union, die keine Änderung an dem Gesetz mehr will. Das Gesetz sollte dem BKA erstmals bei Terrorbedrohung zentrale Befugnisse zur Gefahrenabwehr geben und beinhaltet die umstrittene Online-Durchsuchung. Der Hamburger Justizsenator Till Steffen begrüßte die Ablehnung. "Ich finde es sehr vernünftig. In vielen Punkten ist dieses Gesetz auf Kollisionskurs mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", sagte der GAL-Politiker dem Abendblatt. Hamburg hatte sich in der Abstimmung enthalten, da es in der schwarz-grünen Koalition gegensätzliche Auffassungen gibt. Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) setzt sich für das BKA-Gesetz und die Online-Durchsuchung ein. "Ich appelliere an alle diejenigen, die noch skeptisch sind, endlich Ihrer politischen Verantwortung gerecht zu werden und das Misstrauen gegen unsere Polizisten aufzugeben", sagte er dem Abendblatt. Er will sich nun auch auf Landesebene für die Online-Durchsuchung einsetzen. "Ich werde in Hamburg das offene und sachliche Gespräch mit den Beteiligten suchen, damit wir hier in Hamburg Befugnisse wie die Online-Durchsuchung für Polizei und Verfassungsschutz bekommen", sagte er. "Unser Koalitionsvertrag sieht hierzu eine ergebnisoffene Prüfung vor."

Knackpunkt im Bundesrat war - neben dem aufgeweichten Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten - die im Gesetz vorgesehene Regelung, die dem BKA-Präsidenten erlaubt hätte, auch ohne richterliche Erlaubnis Online-Durchsuchungen vorzunehmen. Hamburgs Justizsenator Steffen kritisierte vor allem, dass der private Kernbereich bei der Online-Durchsuchung ungenügend geschützt sei. Er bezweifelt, dass sich in weiteren Verhandlungen daran etwas verändern wird. "Deswegen rechne ich damit, dass Hamburg sich auch bei einer erneuten Abstimmung enthalten wird", sagte Steffen.

Es nützte am Freitag nichts, dass Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) im Bundesrat in der kurzen Aussprache vor der Abstimmung den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck mit den Worten zitierte: "Das Gesetz ist gut, es trägt sozialdemokratische Handschrift." Während der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter gestern versicherte, die SPD sei kein "Bremser" ("Im Gegenteil! Wir brauchen dieses Gesetz."), warnte Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) vor einer Aufweichung des Gesetzentwurfs. Koch meinte gegenüber dem Abendblatt, die Ereignisse in Bombay seien "ein gutes Beispiel dafür, dass eine terroristische Aktion nicht mehr zu steuern ist, wenn sie einmal im Gange ist".