Nach langem Streit in der Großen Koalition hat der Bundestag gestern die Erbschaftssteuerreform verabschiedet. Sie ist noch nicht ganz in trockenen...

Berlin. Nach langem Streit in der Großen Koalition hat der Bundestag gestern die Erbschaftssteuerreform verabschiedet. Sie ist noch nicht ganz in trockenen Tüchern, da der Bundesrat am 5. Dezember auch noch zustimmen muss, aber die größte Hürde scheint genommen. Zumal sich das CSU/FDP-regierte Bayern offenbar entschlossen hat, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten.

Für die CSU sei die Reform in ihrer jetzigen Form "ein großer Erfolg", meinte deren Parlamentarischer Geschäftsführer Peter Ramsauer nach der Abstimmung gegenüber dem Abendblatt, und aus dem fernen München sekundierte ihm Bayerns Ministerpräsident mit den Worten, es habe sich gelohnt, dass die CSU "sich quergelegt" und Korrekturen durchgesetzt habe.

Aber die Zufriedenheit war bei den Christsozialen keineswegs überall gleich groß. Peter Gauweiler, ein Urgestein der CSU, erklärte gegenüber dem Abendblatt, die CSU-Abgeordneten seien "schwerst unter Druck gesetzt worden". Mit dem Ergebnis, dass es nur noch fünf Fraktionsmitglieder wagten, gegen die Reform zu stimmen, während in der Schwesterpartei 23 mit Nein votierten und sich drei weitere der Stimme enthielten. Angesichts dieses Ergebnisses wird der eine oder andere CSU-Abgeordnete vermutlich innerlich geflucht haben. Andererseits war damit auch die optimistische Prognose von Volker Kauder Makulatur. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion hatte sich vor der Abstimmung ebenfalls dem Abendblatt gegenüber geäußert, und zwar mit den Worten, in der CSU werde es "einige Nein-Stimmen" geben, ansonsten sei die Erbschaftssteuerreform "eine wirklich akzeptierte Regelung".

Weil es eine namentliche Abstimmung war, weiß man, dass auf CDU/CSU-Seite unter anderem der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach gegen die Gesetzesnovelle gestimmt hat. Sie legt fest, dass Firmenerben keine Steuer zahlen müssen, wenn sie den Betrieb zehn Jahre weiterführen und keine Arbeitsplätze abbauen. Zudem können Ehepartner und Kinder Wohneigentum steuerfrei erben, wenn sie es zehn Jahre lang selbst nutzen. Für Uneinigkeit hat gesorgt, dass diese Regelung für Geschwister nicht gelten soll.