Verheirateter Arbeitnehmer, Jahrgang 1955, Vollrente ab 63 Jahre mit 9,9 Prozent Abschlag, Beginn der Altersteilzeit mit 57 Jahren, Aufstockung des Lohns um 10 Prozent, Aufstockung der Rentenbeiträge auf 90 Prozent (Angaben in Euro)