Nach Hunzinger: Noch vor der Wahl will Rot-Grün eine Offenlegungspflicht einführen.

Berlin. Die Hunzinger-Affäre hat Folgen für die Parlamentarier. Noch vor der Bundestagswahl will die rot-grüne Bundesregierung die Verhaltensregeln für die Abgeordneten verschärfen. Danach sollen Nebeneinkünfte nicht mehr nur dem Bundestagspräsidenten gemeldet, sondern auch im Bundestagshandbuch und im Internet veröffentlicht werden. Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags beschloss gestern, die für die Verschärfung der Abgeordneten-Regeln notwendigen öffentlichen Expertenanhörungen am 29. August durchzuführen. Damit könnte das Gesetz bereits am 12. oder 13. September im Parlament verabschiedet werden. Union und FDP sperren sich bislang gegen die geplanten Änderungen. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hofft, dass beide Parteien diese Haltung ändern werden. SPD und Grüne hatten den Entwurf zur Änderung der Regeln bereits im Mai vorgelegt und begrüßten die Entscheidung des Ausschusses. Damit seien die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, die Reform noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) zeigte sich für eine Verschärfung der Verhaltensmaßregeln für Abgeordnete im Grundsatz aufgeschlossen. Im Moment sei allerdings "nicht die Zeit", darüber zu sprechen. Merz verwies stattdessen auf einen Termin "wenige Tage nach der Bundestagswahl". Thierse betonte jedoch die Notwendigkeit einer solchen Änderung. Es gehe dabei nicht um einen "gläsernen Abgeordneten". Für die Bürger müsse aber nachvollziehbar sein, in welchen Interessen-Netzwerken Abgeordnete eingebunden seien, sagte der Bundestagspräsident. Thierse schließt zudem nicht aus, dass noch weitere Politiker in die Hunzinger-Affäre verstrickt sind, deren Fälle ähnlich gelagert sind wie der von Ex-Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD). Thierse fügte allerdings hinzu: "Nach der derzeitigen Gesetzeslage kann ich mich dazu nicht öffentlich äußern." Die Bundestagsverwaltung prüft derzeit, ob Scharping auf Grund von Geldzuwendungen Hunzingers gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen hat.