Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen beharrt auf der Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet.

Frankfurt/Main. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen beharrt auf der Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet. Vorwürfe, ein solches Vorgehen sei verfassungsrechtlich problematisch, wies die CDU-Politikerin in Interviews der Hannoverschen "Neuen Presse" und der "Rheinischen Post" in Düsseldorf entschieden zurück: "Kinderpornografie steht aus gutem Grund nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes." Daher sollten künftig in Deutschland Seiten im Internet, die die Vergewaltigung von Kindern vor laufender Kamera oder auf Fotos zeigten, blockiert werden.

Nach dem Vorbild anderer europäischer Länder solle in Kooperation mit Telekommunikationsunternehmen der Voyeurismus unterbunden werden. "Wir verhandeln derzeit mit den acht großen Zugangsanbietern. Einzelne Verträge sind bereits unterschriftsreif. In den kommenden Wochen werden die Vereinbarungen offiziell geschlossen", kündigte von der Leyen an.

Danach würden Internetseiten, die entsprechende Straftaten zeigten, für User blockiert, erklärte die Ministerin. Das Bundeskriminalamt ermittele ständig die kinderpornografischen Seiten und übermittele die Liste der Seiten gesichert an die Zugangsanbieter. Diese blockten dann diese Seite. "Das heißt, beim Anklicken erscheint ein Stoppschild", sagte von der Leyen.

In Norwegen würden in einem vergleichbaren Verfahren täglich 18.000 Zugriffe geblockt bei viereinhalb Millionen Einwohnern, unterstrich die Ministerin. "In Deutschland könnten wir täglich 300.000 bis 400.000 Zugriffe auf Seiten, die solche Vergewaltigungen zeigen, verhindern", schätzte die CDU-Politikerin.

Ziel sei es, die organisierte Kriminalität rund um Kinderpornografie erheblich zu stören. "Wenn wir das Geschäft stören, hemmt das den Anreiz, Nachschub zu liefern wir machen die Vergewaltigung und den Missbrauch von Kindern weniger lukrativ", begründete sie.

Das Blockieren der Internet-Seiten ersetzt nach Ansicht der Bundesfamilienministerin nicht die Strafverfolgung. "Klar ist, dass das BKA und Europol erfolgreich Täter ermitteln und Quellen schließen. Das hat Priorität", sagte sie. "Aber das Internet ist auch kein rechtsfreier Raum", sagte von der Leyen. "Denn Kinderpornografie ist kein Kavaliersdelikt".