Der Hamburger Strafrechtler Professor Bernd-Rüdeger Sonnen von der Universität Hamburg beantwortet im Abendblatt die wichtigsten Fragen zum Urteil...

Der Hamburger Strafrechtler Professor Bernd-Rüdeger Sonnen von der Universität Hamburg beantwortet im Abendblatt die wichtigsten Fragen zum Urteil gegen Dieter Althaus:


Ist Althaus jetzt vorbestraft?

Er ist vorbestraft, weil er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, die über 90 Tagessätzen liegt. In Deutschland gilt man als nicht vorbestraft bei einer Verurteilung bis einschließlich 90 Tagessätzen.



Verhandlung und Urteil folgten schon einen Tag nach der Anklage. Ist das üblich?

Überhaupt nicht. Das ist der absolute Sonderfall. Eventuell lag die Anklageschrift schon länger vor, und der Öffentlichkeit ist dies nur nicht mitgeteilt worden. Jedenfalls ist die Schnelligkeit beachtlich und nicht normal.



Bekam Althaus eine Sonderbehandlung?

Vom Urteil her eindeutig nicht. Eine Sonderbehandlung kann in dem Turboverfahren gesehen werden. Es handelt sich um ein Entgegenkommen, nicht aber um eine Bevorzugung.



Bei dem Unfall starb eine 41-jährige Mutter. Ist eine Geldstrafe von 33 300 Euro angemessen?

Die strafrechtliche Würdigung folgt nicht über die Gesamtsumme, sondern über die Anzahl der Tagessätze. Althaus' Verurteilung zu 180 Tagessätzen entspricht einem halben Jahr Freiheitsstrafe. Nur das zählt. Die Strafe ist durchaus im statistischen Normalbereich. Ich halte eine Verurteilung zu 180 Tagessätzen in diesem Fall noch für vertretbar. Es wäre auch eine Haft auf Bewährung infrage gekommen.



Der Familie der Toten wurden 5000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Wie kam das Gericht auf diese Summe?

Die Summe ist eine Schätzung. Es gibt Schmerzensgeldtabellen zur Orientierung. In Anbetracht der Betroffenheit der Opferfamilie wären 5000 Euro deutlich zu wenig. Es gab hier aber offenbar eine Abwägung zwischen den Opferinteressen und dem Grad der Schuld von Herrn Althaus. In diesem Zusammenhang ist die Schuld von Herrn Althaus gering eingeschätzt worden.