Die Klagewelle gegen die seit vier Jahren geltende Hartz-IV-Reform belastet die Sozialgerichte zunehmend. Wie das Bundessozialgericht (BSG) gestern...

Kassel. Die Klagewelle gegen die seit vier Jahren geltende Hartz-IV-Reform belastet die Sozialgerichte zunehmend. Wie das Bundessozialgericht (BSG) gestern in Kassel auf seiner Jahrespressekonferenz mitteilte, gab es 2008 bundesweit bei den Sozialgerichten 174 618 neue Verfahren zu Hartz-IV-Bescheiden, 38 000 mehr als ein Jahr zuvor. "Diese große Zahl überrascht uns alle", sagte BSG-Präsident Peter Masuch. Er forderte den Gesetzgeber auf, eine Bilanz der Hartz-IV-Reform zu ziehen. Dabei müssten mögliche Fehlentwicklungen in der Gesetzgebung berücksichtigt werden.

Es sei nicht befriedigend, "in welchen Umfang die staatlichen Bewilligungen von Leistungen nach dem SGB II in gerichtlichen Verfahren einmünden", sagte Masuch. Die Neuzugänge bei den Landessozialgerichten in Höhe von 7931 und beim BSG in Höhe von 232 Klagen und einstweiligen Rechtsschutzverfahren seien zwar leicht rückläufig, aber immer noch auf sehr hohem Niveau.

Warum die Zahl der Hartz-IV-Klagen so gestiegen ist, dafür haben die Sozialrichter keine eindeutige Erklärung. Handwerkliche Fehler im Gesetz könnten nicht allein die Ursache für die Zahl der Klagen sein. Das kann auch an einer erhöhten Klagefreudigkeit liegen", sagte BSG-Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel.